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Prüf- und Wartungspflichten im Wohngebäude

Welche Prüfungen ein Mehrfamilienhaus braucht — je Zeile Pflicht, zulässiges Intervall, wer prüfen darf, Dokumentation und Rechtsgrundlage mit Fundstelle.

Kurz gesagt

Welche Prüfungen ein Mehrfamilienhaus braucht — je Zeile Pflicht, zulässiges Intervall, wer prüfen darf, Dokumentation und Rechtsgrundlage mit Fundstelle.

Pflicht ist nicht gleich Empfehlung

Die Spalte Art unterscheidet, ob ein Intervall aus einer Rechtsvorschrift stammt (Pflicht), aus einer Norm (Normempfehlung) oder aus einer kommunalen Satzung. Normen wie DIN EN 1176-7 oder DIN 14676 sind nicht frei verlinkbar; verlinkt ist dann die behördliche Seite, die sie in Bezug nimmt. Interaktiv ausgewertet wird der Datensatz im Prüfkalender.

Prüf- und Wartungspflichten im Wohngebäude
PflichtIntervallArtWer prüftDokumentationRechtsgrundlage
Aufzug: Kontrolle auf offensichtliche Mängel, Notruf
Regelmäßige Kontrolle auf offensichtliche Mängel; Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist; Notfallplan mit Notbefreiungsanleitung in unmittelbarer Nähe der Anlage
regelmäßig, ohne feste Frist; der Notruf muss ständig erreichbar seinPflichtHausmeisterKeine Formvorgabe; Notfallplan und Notbefreiungsanleitung müssen vor Ort vorhanden sein (Anhang 1 Nr. 4.1)Anhang 1 Nr. 4.1 und Nr. 4.6 BetrSichV
Heizungsprüfung und -optimierung (ältere Heizungsanlagen)
Prüfung der Einstellungen, der Heizungspumpe, der Dämmung von Rohrleitungen und der Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur
einmalig: innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau (Einbau nach dem 30.09.2009); Anlagen von vor dem 01.10.2009 bis zum 30.09.2027; Wiederholung nur nach Änderungen an Anlage oder WärmebedarfPflichtFachbetriebErgebnis und Optimierungsbedarf schriftlich festhalten und dem Verantwortlichen übersenden; Mietern auf Verlangen vorlegen; Optimierung innerhalb eines Jahres§ 60b GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz, bisher GEG)
Rauchwarnmelder: Betriebsbereitschaft
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren
nach Herstelleranweisung; keine Landesbauordnung nennt eine feste PrüffristHerstellerangabeBetreiberKeine gesetzliche Formvorgabe; Prüfprotokoll je Wohnung mit Datum, Raum und Ergebnis ist die übliche PraxisLandesbauordnungen (Beispiel Art. 46 Abs. 4 BayBO); DIN 14676-1 als Anwendungsnorm
Winterdienst: Räumen und Streuen
Räumen und Streuen bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
bei Schnee- und Eisglätte; Zeiten nach kommunaler Satzung, keine bundeseinheitliche UhrzeitSatzungHausmeisterKeine gesetzliche Form; Streuprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Witterung, Fläche und Streumittel ist die übliche Beweisvorsorge§ 823 Abs. 1 BGB; kommunale Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung
Spielplatz: visuelle Routine-Inspektion
Erkennen und Entfernen offensichtlicher Gefahrenquellen (Verschmutzungen, Scherben, Spritzen), Sperren instabiler Geräte und Meldung an die Verantwortlichen
täglich bis wöchentlich, je nach NutzungNormempfehlungHausmeisterInspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentieren (DGUV Information 202-022, Abschnitt 6)DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB
Feststellanlagen an Brandschutztüren: Funktionsprüfung
Regelmäßige Prüfung, dass die Tür im Notfall einwandfrei schließt
monatlich durch den Betreiber, zusätzlich einmal jährlich durch SachkundigePflichtHausmeisterAufzeichnung der Prüfergebnisse (ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 1)ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 3; allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Feststellanlage
Spielplatz: operative Inspektion
Überprüfung von Funktion, Stabilität und Standsicherheit der Geräte sowie der gesamten Anlage; Kontrolle von Festigkeit und Verschleiß
monatlich bis vierteljährlichNormempfehlungbefähigte PersonDokumentation der Inspektion (DGUV Information 202-022, Abschnitt 6)DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB
Aufzug: Zwischenprüfung
Sicht- und einfache Funktionsprüfungen sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Prüfung ausgewählter sicherheitsrelevanter Bauteile
in der Mitte des Prüfzeitraums zwischen zwei HauptprüfungenPflichtZÜSPrüfbescheinigung der ZÜS, Aufbewahrung am Betriebsort (§ 17 Abs. 1)Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.3 BetrSichV
Elektrogeräte des Betriebs (ortsveränderlich): Werkstatt und Baustelle
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen auf ordnungsgemäßen Zustand
Richtwert 3 Monate auf Baustellen, sonst 6 Monate; Höchstwert in Werkstätten, Fertigungsstätten und auf Baustellen 1 JahrPflichtbefähigte PersonPrüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll und Prüfplakette§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1B
Kraftbetätigte Tore: sicherheitstechnische Prüfung
Prüfung auf sicheren Zustand nach Herstellervorgaben, einschließlich der Schutzeinrichtungen und des Kraftverlaufs an Schließkanten
mindestens einmal jährlich (Soll-Vorgabe der ASR A1.7)Pflichtbefähigte PersonErgebnisse aufzeichnen und in der Arbeitsstätte aufbewahren (ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 1)ASR A1.7 Nr. 10.2 i. V. m. § 14 Abs. 2 BetrSichV
Spielplatz: jährliche Hauptinspektion
Feststellung des betriebssicheren Zustands mit detaillierter Beurteilung von Gerätezustand, Verankerung, Fundamenten, Oberflächen und Geräteumgebung
jährlichNormempfehlungFachbetriebPrüfbericht; Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentierenDIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB
Aufzug: Hauptprüfung
Wiederkehrende Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle, einschließlich der Sicherheit der elektrischen Anlage
höchstens alle 2 Jahre; die Frist legt der Betreiber nach § 3 Abs. 6 festPflichtZÜSPrüfbescheinigung der ZÜS, Aufbewahrung am Betriebsort während der gesamten Verwendungsdauer (§ 17 Abs. 1); Prüfplakette in der Kabine mit Monat und Jahr der nächsten Prüfung (§ 17 Abs. 2)§ 16 Abs. 1 BetrSichV i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.1
Elektrogeräte des Betriebs (ortsveränderlich): Büro
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anschlussleitungen auf ordnungsgemäßen Zustand
Richtwert 6 Monate; Höchstwert in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 JahrePflichtbefähigte PersonPrüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll und Prüfplakette sind die übliche Form§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1B
Feuerlöscher: Wartung
Wartung tragbarer Feuerlöscher durch einen Fachkundigen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
alle zwei Jahre; längere Herstellerfristen zulässig, kürzere Herstellerfristen zu beachtenPflichtFachbetriebErgebnisse dokumentieren; ohne Mängel Instandhaltungsnachweis am Feuerlöscher anbringen (ASR A2.2 Nr. 7.4.1)ASR A2.2 Nr. 7.4.2 Abs. 1 (Technische Regel für Arbeitsstätten)
Gasfeuerstätte: Überprüfung nach KÜO
Überprüfung der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger
einmal im Kalenderjahr (raumluftabhängig); einmal in jedem zweiten Kalenderjahr (raumluftunabhängig oder Brennwert an Überdruck-Abgasanlage); einmal in jedem dritten Kalenderjahr mit selbstkalibrierender RegelungPflichtSchornsteinfegerDer Eigentümer muss die Arbeiten fristgerecht veranlassen (§ 1 Abs. 1 SchfHwG); Nachweis über den SchornsteinfegerAnlage 1 Nr. 3.1 bis 3.5 KÜO i. V. m. § 1 Abs. 1 SchfHwG
Ölfeuerstätte: Kehrung und Überprüfung nach KÜO
Kehrung der Abgasanlage und Überprüfung der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger
Kehrung dreimal im Kalenderjahr bei regelmäßig benutzter Feuerstätte; Überprüfung einmal im Kalenderjahr, bei raumluftunabhängiger oder Brennwert-Feuerstätte mit schwefelarmem Heizöl einmal in jedem zweiten KalenderjahrPflichtSchornsteinfegerDer Eigentümer muss die Arbeiten fristgerecht veranlassen (§ 1 Abs. 1 SchfHwG); Nachweis über den SchornsteinfegerAnlage 1 Nr. 2.1, 2.6 und 2.8 KÜO i. V. m. § 1 Abs. 1 SchfHwG
Legionellen: Untersuchung bei Vermietung
Systemische Untersuchung der Wasserversorgungsanlage auf den Parameter Legionella spec.
mindestens alle drei JahrePflichtzugelassene UntersuchungsstelleUntersuchungsbefund der zugelassenen Untersuchungsstelle; bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts Anzeige beim Gesundheitsamt und schriftliche Risikoabschätzung, Maßnahmen-Dokumentation zehn Jahre verfügbar halten (§ 51)§ 31 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a TrinkwV 2023
Legionellen: Untersuchung bei öffentlicher Tätigkeit
Systemische Untersuchung der Wasserversorgungsanlage auf den Parameter Legionella spec.
mindestens einmal jährlich; das Gesundheitsamt kann nach drei beanstandungsfreien Jahren Intervalle bis zu drei Jahren festlegenPflichtzugelassene UntersuchungsstelleUntersuchungsbefund der zugelassenen Untersuchungsstelle; Handlungspflichten nach § 51 bei Erreichen des Maßnahmenwerts§ 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 TrinkwV 2023
Öl- und Gasfeuerung: Emissionsmessung
Messung der Einhaltung der Anforderungen der 1. BImSchV durch den Schornsteinfeger
einmal in jedem dritten Kalenderjahr (Inbetriebnahme bis zwölf Jahre zurück); einmal in jedem zweiten Kalenderjahr (älter als zwölf Jahre); einmal in jedem fünften Kalenderjahr mit selbstkalibrierender kontinuierlicher RegelungPflichtSchornsteinfegerMessbescheinigung des Schornsteinfegers§ 15 Abs. 3 1. BImSchV
Blitzschutzanlage: Sicht- und Detailprüfung
Sichtprüfung und Detailprüfung jeder Komponente der Blitzschutzanlage
Sichtprüfung alle zwei Jahre, Detailprüfung alle vier Jahre (Schutzklasse III)NormempfehlungFachbetriebPrüfbericht der BlitzschutzfachkraftDIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3); Baupflicht nach § 46 MBO bzw. Landesbauordnung
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel des Betriebs
Wiederholungsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand
alle 4 JahrePflichtbefähigte PersonPrüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1A
Feuerstättenschau
Besichtigung sämtlicher kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen auf Betriebs- und Brandsicherheit durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
frühestens drei, spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau; zweimal je BestellungszeitraumPflichtSchornsteinfegerSchriftliche oder elektronische Mitteilung festgestellter Mängel an den Eigentümer (§ 14 Abs. 3)§ 14 Abs. 1 SchfHwG
Heizöltank (unterirdisch): wiederkehrende Prüfung
Prüfung der Anlage auf ordnungsgemäßen Zustand durch einen Sachverständigen
alle 5 JahrePflichtSachverständigerPrüfbericht des Sachverständigen; daneben laufende Eigenkontrolle der Dichtheit durch den Betreiber (§ 46 Abs. 1)§ 46 Abs. 2 AwSV i. V. m. Anlage 5 Zeile 2
Wärmepumpe: Betriebsprüfung
Betriebsprüfung mit Kontrolle von hydraulischem Abgleich, Regelparametern, Jahresarbeitszahl, Kältemittelfüllstand und elektrischen Anschlüssen
erste Prüfung nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme; ohne Fernkontrolle Wiederholung spätestens alle fünf JahrePflichtFachbetriebErgebnis schriftlich festhalten und dem Verantwortlichen übersenden; Mietern auf Verlangen vorlegen; Optimierung innerhalb eines Jahres§ 60a GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz, bisher GEG)
Wasser- und Wärmezähler: Eichfrist
Austausch oder Nacheichung der Zähler vor Ablauf der Eichfrist
6 JahrePflichtBetreiberEichkennzeichnung am Gerät; Austauschdatum in der AbrechnungsunterlageAnlage 7 Nr. 5.5.1, 5.5.2 und 7.1 MessEV

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Sortiert nach dem längsten zulässigen Intervall aufsteigend — von wöchentlich bis mehrjährig.

Wie dieser Datensatz zu lesen ist

Jede Zeile trägt die Fundstelle, aus der das Intervall stammt, und das Feld intervallArt sagt, ob es eine Rechtspflicht, eine Normempfehlung oder eine kommunale Satzungsregel ist. Normen (DIN, EN, ASR) sind mit Nummer zitiert; verlinkt ist die amtliche oder behördliche Seite, die sie in Bezug nimmt. Was nicht belegbar war, steht nicht im Datensatz — die Lücke steht auf der zugehörigen Seite.

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Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.

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hausmeister-ratgeber.de (2026): Prüf- und Wartungspflichten im Wohngebäude. Stand 2026-10-07. https://hausmeister-ratgeber.de/daten-pruefpflichten-wohngebaeude.html

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