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Prüf- und Wartungspflichten im Wohngebäude
Welche Prüfungen ein Mehrfamilienhaus braucht — je Zeile Pflicht, zulässiges Intervall, wer prüfen darf, Dokumentation und Rechtsgrundlage mit Fundstelle.
Kurz gesagt
Welche Prüfungen ein Mehrfamilienhaus braucht — je Zeile Pflicht, zulässiges Intervall, wer prüfen darf, Dokumentation und Rechtsgrundlage mit Fundstelle.
Pflicht ist nicht gleich Empfehlung
Die Spalte Art unterscheidet, ob ein Intervall aus einer Rechtsvorschrift stammt (Pflicht), aus einer Norm (Normempfehlung) oder aus einer kommunalen Satzung. Normen wie DIN EN 1176-7 oder DIN 14676 sind nicht frei verlinkbar; verlinkt ist dann die behördliche Seite, die sie in Bezug nimmt. Interaktiv ausgewertet wird der Datensatz im Prüfkalender.
| Pflicht | Intervall | Art | Wer prüft | Dokumentation | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufzug: Kontrolle auf offensichtliche Mängel, Notruf Regelmäßige Kontrolle auf offensichtliche Mängel; Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist; Notfallplan mit Notbefreiungsanleitung in unmittelbarer Nähe der Anlage | regelmäßig, ohne feste Frist; der Notruf muss ständig erreichbar sein | Pflicht | Hausmeister | Keine Formvorgabe; Notfallplan und Notbefreiungsanleitung müssen vor Ort vorhanden sein (Anhang 1 Nr. 4.1) | Anhang 1 Nr. 4.1 und Nr. 4.6 BetrSichV |
| Heizungsprüfung und -optimierung (ältere Heizungsanlagen) Prüfung der Einstellungen, der Heizungspumpe, der Dämmung von Rohrleitungen und der Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur | einmalig: innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau (Einbau nach dem 30.09.2009); Anlagen von vor dem 01.10.2009 bis zum 30.09.2027; Wiederholung nur nach Änderungen an Anlage oder Wärmebedarf | Pflicht | Fachbetrieb | Ergebnis und Optimierungsbedarf schriftlich festhalten und dem Verantwortlichen übersenden; Mietern auf Verlangen vorlegen; Optimierung innerhalb eines Jahres | § 60b GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz, bisher GEG) |
| Rauchwarnmelder: Betriebsbereitschaft Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren | nach Herstelleranweisung; keine Landesbauordnung nennt eine feste Prüffrist | Herstellerangabe | Betreiber | Keine gesetzliche Formvorgabe; Prüfprotokoll je Wohnung mit Datum, Raum und Ergebnis ist die übliche Praxis | Landesbauordnungen (Beispiel Art. 46 Abs. 4 BayBO); DIN 14676-1 als Anwendungsnorm |
| Winterdienst: Räumen und Streuen Räumen und Streuen bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht | bei Schnee- und Eisglätte; Zeiten nach kommunaler Satzung, keine bundeseinheitliche Uhrzeit | Satzung | Hausmeister | Keine gesetzliche Form; Streuprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Witterung, Fläche und Streumittel ist die übliche Beweisvorsorge | § 823 Abs. 1 BGB; kommunale Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung |
| Spielplatz: visuelle Routine-Inspektion Erkennen und Entfernen offensichtlicher Gefahrenquellen (Verschmutzungen, Scherben, Spritzen), Sperren instabiler Geräte und Meldung an die Verantwortlichen | täglich bis wöchentlich, je nach Nutzung | Normempfehlung | Hausmeister | Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentieren (DGUV Information 202-022, Abschnitt 6) | DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB |
| Feststellanlagen an Brandschutztüren: Funktionsprüfung Regelmäßige Prüfung, dass die Tür im Notfall einwandfrei schließt | monatlich durch den Betreiber, zusätzlich einmal jährlich durch Sachkundige | Pflicht | Hausmeister | Aufzeichnung der Prüfergebnisse (ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 1) | ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 3; allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Feststellanlage |
| Spielplatz: operative Inspektion Überprüfung von Funktion, Stabilität und Standsicherheit der Geräte sowie der gesamten Anlage; Kontrolle von Festigkeit und Verschleiß | monatlich bis vierteljährlich | Normempfehlung | befähigte Person | Dokumentation der Inspektion (DGUV Information 202-022, Abschnitt 6) | DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB |
| Aufzug: Zwischenprüfung Sicht- und einfache Funktionsprüfungen sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Prüfung ausgewählter sicherheitsrelevanter Bauteile | in der Mitte des Prüfzeitraums zwischen zwei Hauptprüfungen | Pflicht | ZÜS | Prüfbescheinigung der ZÜS, Aufbewahrung am Betriebsort (§ 17 Abs. 1) | Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.3 BetrSichV |
| Elektrogeräte des Betriebs (ortsveränderlich): Werkstatt und Baustelle Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen auf ordnungsgemäßen Zustand | Richtwert 3 Monate auf Baustellen, sonst 6 Monate; Höchstwert in Werkstätten, Fertigungsstätten und auf Baustellen 1 Jahr | Pflicht | befähigte Person | Prüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll und Prüfplakette | § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1B |
| Kraftbetätigte Tore: sicherheitstechnische Prüfung Prüfung auf sicheren Zustand nach Herstellervorgaben, einschließlich der Schutzeinrichtungen und des Kraftverlaufs an Schließkanten | mindestens einmal jährlich (Soll-Vorgabe der ASR A1.7) | Pflicht | befähigte Person | Ergebnisse aufzeichnen und in der Arbeitsstätte aufbewahren (ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 1) | ASR A1.7 Nr. 10.2 i. V. m. § 14 Abs. 2 BetrSichV |
| Spielplatz: jährliche Hauptinspektion Feststellung des betriebssicheren Zustands mit detaillierter Beurteilung von Gerätezustand, Verankerung, Fundamenten, Oberflächen und Geräteumgebung | jährlich | Normempfehlung | Fachbetrieb | Prüfbericht; Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentieren | DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB |
| Aufzug: Hauptprüfung Wiederkehrende Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle, einschließlich der Sicherheit der elektrischen Anlage | höchstens alle 2 Jahre; die Frist legt der Betreiber nach § 3 Abs. 6 fest | Pflicht | ZÜS | Prüfbescheinigung der ZÜS, Aufbewahrung am Betriebsort während der gesamten Verwendungsdauer (§ 17 Abs. 1); Prüfplakette in der Kabine mit Monat und Jahr der nächsten Prüfung (§ 17 Abs. 2) | § 16 Abs. 1 BetrSichV i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.1 |
| Elektrogeräte des Betriebs (ortsveränderlich): Büro Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anschlussleitungen auf ordnungsgemäßen Zustand | Richtwert 6 Monate; Höchstwert in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre | Pflicht | befähigte Person | Prüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll und Prüfplakette sind die übliche Form | § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1B |
| Feuerlöscher: Wartung Wartung tragbarer Feuerlöscher durch einen Fachkundigen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit | alle zwei Jahre; längere Herstellerfristen zulässig, kürzere Herstellerfristen zu beachten | Pflicht | Fachbetrieb | Ergebnisse dokumentieren; ohne Mängel Instandhaltungsnachweis am Feuerlöscher anbringen (ASR A2.2 Nr. 7.4.1) | ASR A2.2 Nr. 7.4.2 Abs. 1 (Technische Regel für Arbeitsstätten) |
| Gasfeuerstätte: Überprüfung nach KÜO Überprüfung der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger | einmal im Kalenderjahr (raumluftabhängig); einmal in jedem zweiten Kalenderjahr (raumluftunabhängig oder Brennwert an Überdruck-Abgasanlage); einmal in jedem dritten Kalenderjahr mit selbstkalibrierender Regelung | Pflicht | Schornsteinfeger | Der Eigentümer muss die Arbeiten fristgerecht veranlassen (§ 1 Abs. 1 SchfHwG); Nachweis über den Schornsteinfeger | Anlage 1 Nr. 3.1 bis 3.5 KÜO i. V. m. § 1 Abs. 1 SchfHwG |
| Ölfeuerstätte: Kehrung und Überprüfung nach KÜO Kehrung der Abgasanlage und Überprüfung der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger | Kehrung dreimal im Kalenderjahr bei regelmäßig benutzter Feuerstätte; Überprüfung einmal im Kalenderjahr, bei raumluftunabhängiger oder Brennwert-Feuerstätte mit schwefelarmem Heizöl einmal in jedem zweiten Kalenderjahr | Pflicht | Schornsteinfeger | Der Eigentümer muss die Arbeiten fristgerecht veranlassen (§ 1 Abs. 1 SchfHwG); Nachweis über den Schornsteinfeger | Anlage 1 Nr. 2.1, 2.6 und 2.8 KÜO i. V. m. § 1 Abs. 1 SchfHwG |
| Legionellen: Untersuchung bei Vermietung Systemische Untersuchung der Wasserversorgungsanlage auf den Parameter Legionella spec. | mindestens alle drei Jahre | Pflicht | zugelassene Untersuchungsstelle | Untersuchungsbefund der zugelassenen Untersuchungsstelle; bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts Anzeige beim Gesundheitsamt und schriftliche Risikoabschätzung, Maßnahmen-Dokumentation zehn Jahre verfügbar halten (§ 51) | § 31 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a TrinkwV 2023 |
| Legionellen: Untersuchung bei öffentlicher Tätigkeit Systemische Untersuchung der Wasserversorgungsanlage auf den Parameter Legionella spec. | mindestens einmal jährlich; das Gesundheitsamt kann nach drei beanstandungsfreien Jahren Intervalle bis zu drei Jahren festlegen | Pflicht | zugelassene Untersuchungsstelle | Untersuchungsbefund der zugelassenen Untersuchungsstelle; Handlungspflichten nach § 51 bei Erreichen des Maßnahmenwerts | § 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 TrinkwV 2023 |
| Öl- und Gasfeuerung: Emissionsmessung Messung der Einhaltung der Anforderungen der 1. BImSchV durch den Schornsteinfeger | einmal in jedem dritten Kalenderjahr (Inbetriebnahme bis zwölf Jahre zurück); einmal in jedem zweiten Kalenderjahr (älter als zwölf Jahre); einmal in jedem fünften Kalenderjahr mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung | Pflicht | Schornsteinfeger | Messbescheinigung des Schornsteinfegers | § 15 Abs. 3 1. BImSchV |
| Blitzschutzanlage: Sicht- und Detailprüfung Sichtprüfung und Detailprüfung jeder Komponente der Blitzschutzanlage | Sichtprüfung alle zwei Jahre, Detailprüfung alle vier Jahre (Schutzklasse III) | Normempfehlung | Fachbetrieb | Prüfbericht der Blitzschutzfachkraft | DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3); Baupflicht nach § 46 MBO bzw. Landesbauordnung |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel des Betriebs Wiederholungsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand | alle 4 Jahre | Pflicht | befähigte Person | Prüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll | § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1A |
| Feuerstättenschau Besichtigung sämtlicher kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen auf Betriebs- und Brandsicherheit durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger | frühestens drei, spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau; zweimal je Bestellungszeitraum | Pflicht | Schornsteinfeger | Schriftliche oder elektronische Mitteilung festgestellter Mängel an den Eigentümer (§ 14 Abs. 3) | § 14 Abs. 1 SchfHwG |
| Heizöltank (unterirdisch): wiederkehrende Prüfung Prüfung der Anlage auf ordnungsgemäßen Zustand durch einen Sachverständigen | alle 5 Jahre | Pflicht | Sachverständiger | Prüfbericht des Sachverständigen; daneben laufende Eigenkontrolle der Dichtheit durch den Betreiber (§ 46 Abs. 1) | § 46 Abs. 2 AwSV i. V. m. Anlage 5 Zeile 2 |
| Wärmepumpe: Betriebsprüfung Betriebsprüfung mit Kontrolle von hydraulischem Abgleich, Regelparametern, Jahresarbeitszahl, Kältemittelfüllstand und elektrischen Anschlüssen | erste Prüfung nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme; ohne Fernkontrolle Wiederholung spätestens alle fünf Jahre | Pflicht | Fachbetrieb | Ergebnis schriftlich festhalten und dem Verantwortlichen übersenden; Mietern auf Verlangen vorlegen; Optimierung innerhalb eines Jahres | § 60a GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz, bisher GEG) |
| Wasser- und Wärmezähler: Eichfrist Austausch oder Nacheichung der Zähler vor Ablauf der Eichfrist | 6 Jahre | Pflicht | Betreiber | Eichkennzeichnung am Gerät; Austauschdatum in der Abrechnungsunterlage | Anlage 7 Nr. 5.5.1, 5.5.2 und 7.1 MessEV |
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Jede Zeile trägt die Fundstelle, aus der das Intervall stammt, und das Feld intervallArt sagt, ob es eine Rechtspflicht, eine Normempfehlung oder eine kommunale Satzungsregel ist. Normen (DIN, EN, ASR) sind mit Nummer zitiert; verlinkt ist die amtliche oder behördliche Seite, die sie in Bezug nimmt. Was nicht belegbar war, steht nicht im Datensatz — die Lücke steht auf der zugehörigen Seite.
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Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.
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hausmeister-ratgeber.de (2026): Prüf- und Wartungspflichten im Wohngebäude. Stand 2026-10-07. https://hausmeister-ratgeber.de/daten-pruefpflichten-wohngebaeude.htmlAls Link auf Website, Blog oder in Dokumenten:
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