Pflicht ab dem ersten Minijobber

Zeiterfassung im Hausmeisterservice

§ 17 MiLoG im Wortlaut, die Einordnung des Bundesarbeitsgerichts und was wechselnde Objekte von der Erfassung verlangen.

Kurz gesagt

Wer Minijobber beschäftigt, muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens am siebten Kalendertag danach aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Für einen Hausmeisterbetrieb heißt das: Jede Aushilfe stempelt an jedem Objekt, am besten mobil – und die Stunden je Objekt sind nebenbei die Grundlage deiner Objektabrechnung.

Die Pflicht im Wortlaut

§ 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten

Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.

Mindestlohngesetz, gesetze-im-internet.de, gelesen 07.10.2026

Zwei Gruppen von Arbeitgebern sind erfasst: alle, die Minijobber nach § 8 Abs. 1 SGB IV beschäftigen – das ist praktisch jeder Hausmeisterbetrieb mit Aushilfen –, und alle Betriebe in den Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG, darunter das Gebäudereinigungsgewerbe (Nr. 6). Dort gilt die Pflicht für sämtliche Beschäftigten, nicht nur für Minijobber. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor: Die Minijob-Zentrale verweist auf maschinelle Zeiterfassung ebenso wie auf manuelle Aufzeichnungen und stellt einen Musterbogen bereit.

Was aufgezeichnet werden muss – und was nicht

Pflichtangaben nach § 17 Abs. 1 MiLoG
AngabePflicht?Frist / Dauer
Beginn der täglichen Arbeitszeitjabis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag
Ende der täglichen Arbeitszeitjadito
Dauer der täglichen Arbeitszeitjadito
Pausennicht ausdrücklichergeben sich aus Beginn, Ende und Dauer
Objekt / Einsatzortneinfreiwillig – für die Kalkulation unverzichtbar
Aufbewahrungjamindestens 2 Jahre ab dem maßgeblichen Zeitpunkt
Bereithaltenjaim Inland, in deutscher Sprache; auf Verlangen der Prüfbehörde auch am Ort der Beschäftigung (§ 17 Abs. 2)

Tabelle seitlich scrollbar →

Prüfbehörde ist der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit); die Minijob-Zentrale verweist für Fragen zum Stundennachweis dorthin.

Die Einordnung durch das Bundesarbeitsgericht

Neben § 17 MiLoG gibt es eine allgemeine Pflicht: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21, Pressemitteilung 35/22) entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst wird – weshalb der Betriebsrat die Einführung nicht über die Einigungsstelle erzwingen kann. Für einen Hausmeisterbetrieb ohne Betriebsrat ist die praktische Folge einfach: Die Arbeitszeit aller Beschäftigten ist zu erfassen, nicht nur die der Minijobber. § 17 MiLoG setzt für Minijobber zusätzlich die Sieben-Tage-Frist und die 2-Jahres-Aufbewahrung.

Einzelfall, keine Rechtsberatung

Der Beschluss betraf ein Betriebsratsverfahren; welche Form der Erfassung genügt und ab wann eine gesetzliche Konkretisierung gilt, war nicht Gegenstand der Entscheidung. Wir geben die Pressemitteilung wieder, nicht eine Auslegung.

Was das für wechselnde Objekte bedeutet

Ein Hausmeisterbetrieb hat keinen Stempelautomaten am Werkstor – die Arbeit beginnt im Treppenhaus der Wohnanlage und endet am Container der Gewerbeeinheit. Drei Anforderungen ergeben sich daraus:

  • Erfassung am Ort, nicht im Büro. Die Sieben-Tage-Frist ist großzügig, aber nachträglich rekonstruierte Zeiten sind der klassische Prüfbefund. Mobile Stempelung per Handy, bei Beginn und Ende am Objekt, schließt die Lücke.
  • Objektzuordnung. § 17 MiLoG verlangt sie nicht, deine Kalkulation schon: Nur mit Stunden je Objekt weißt du, ob die Monatspauschale der Wohnanlage noch stimmt, und kannst einem Auftraggeber belegen, wie viel Zeit sein Objekt bekommt.
  • Fahrtzeiten. Fahrten zwischen zwei Objekten sind Arbeitszeit, die Fahrt von zu Hause zum ersten Objekt in der Regel nicht – die Erfassung sollte beides trennen können, sonst stimmt weder der Lohn noch die Objektabrechnung.

Aufbewahren und vorlegen

2 Jahre ab dem maßgeblichen Zeitpunkt müssen die Aufzeichnungen vorhanden sein, im Inland und auf Deutsch; der Zoll kann sie auch am Einsatzort verlangen (§ 17 Abs. 2 MiLoG). Digitale Aufzeichnungen erfüllen das, wenn sie exportierbar sind – ein Ausdruck oder eine PDF je Monat und Minijobber reicht als Vorlageform. Zusammen mit dem Entgeltnachweis belegen sie, dass Stunden × Stundenlohn den Mindestlohn (2026: 13,90 €) einhält – das ist der eigentliche Zweck der Vorschrift.

Zeiterfassung, die zum Hausmeisterbetrieb passt

Gesucht ist kein Werkstor-Terminal, sondern: Stempeln vom Handy mit Objektzuordnung, Beginn/Ende/Dauer automatisch, Export je Monat, Zugriff für den Inhaber. Anbieter mit genau diesem Profil führen wir unten mit Partnerlink; Vergleichstabellen und Noten gibt es hier bewusst nicht – dafür ist diese Seite nicht gemacht.

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

Preise geprüft am 7. Oktober 2026 · Alle Preisangaben ohne Gewähr – maßgeblich ist der Preis im Shop zum Zeitpunkt des Kaufs.

Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.

Häufige Fragen

Muss ich die Arbeitszeit meiner Minijobber aufzeichnen?

Ja. § 17 Abs. 1 MiLoG verpflichtet jeden Arbeitgeber von Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 SGB IV, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten folgenden Kalendertages aufzuzeichnen.

Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Mindestens 2 Jahre, beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt (§ 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG).

Reicht ein Stundenzettel auf Papier?

§ 17 MiLoG schreibt keine Form vor; die Minijob-Zentrale nennt maschinelle und manuelle Aufzeichnungen gleichberechtigt und stellt einen Musterbogen bereit. Entscheidend sind Vollständigkeit, die Sieben-Tage-Frist und die Vorlagefähigkeit.

Gilt die Pflicht auch für meine Vollzeitkraft?

Nach § 17 MiLoG nur, wenn dein Betrieb zu den Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG gehört, etwa dem Gebäudereinigungsgewerbe. Daneben hat das Bundesarbeitsgericht (1 ABR 22/21) eine Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG zur Erfassung der Arbeitszeit aller Arbeitnehmer festgestellt.

Muss das Objekt in der Zeiterfassung stehen?

Gesetzlich nicht. Für die Kalkulation der Monatspauschalen und als Beleg gegenüber Auftraggebern ist die Objektzuordnung aber der eigentliche Nutzen der Erfassung.

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
  2. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 1 Mindestlohn – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html
  3. SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung; Geringfügigkeitsgrenze – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
  4. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 2a – Liste der Wirtschaftsbereiche, amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html
  5. Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 35/22 vom 13.09.2022 zum Beschluss 1 ABR 22/21 (Einführung elektronischer Zeiterfassung)
    https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung/
  6. Minijob-Zentrale: Mindestlohn im Minijob (Verdienstgrenze, Stundenaufzeichnung), abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/mindestlohn
  7. Offener Datensatz Lohn-Eckwerte dieser Website (Werte, Formeln und Rechtsgrundlagen je Zeile)

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