Lohn & Minijob

Mehrere Minijobber je Objekt beschäftigen

Aushilfen auf Objekte verteilen, Stunden zuordnen, Zusammenrechnung und Urlaub richtig handhaben – mit den Fundstellen.

Kurz gesagt

Du darfst so viele Minijobber beschäftigen, wie du brauchst – die Grenze von 603 € gilt je Person, nicht je Betrieb. Entscheidend sind drei Dinge: die Stunden je Objekt sauber zuzuordnen, zu wissen, dass mehrere Minijobs eines Arbeitnehmers zusammengerechnet werden (§ 8 Abs. 2 SGB IV), und dass jeder Minijobber Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung hat.

Warum Hausmeisterbetriebe mit mehreren Minijobbern arbeiten

Ein Minijob trägt zum Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat. Ein Mehrfamilienhaus mit Treppenhausreinigung, Mülltonnendienst und Außenanlage braucht davon einen Teil, ein Objekt mit Winterdienst im Januar deutlich mehr als im Juli. Deshalb verteilen viele Betriebe die Arbeit: eine Aushilfe je Objekt oder je Objektgruppe, der Inhaber für Reparaturen und Kontrollgänge. Lohnrechtlich ist jeder dieser Minijobs ein eigenes Beschäftigungsverhältnis mit eigener Anmeldung, eigener Grenzprüfung und eigenen Abgaben.

Stunden je Objekt zuordnen

Für die Lohnabrechnung ist egal, in welchem Objekt die Stunden entstanden sind – für deine Kalkulation nicht. Die Monatspauschale je Objekt deckt nur, was du vorher an Stunden hineingerechnet hast. Deshalb sollte jede Arbeitszeitaufzeichnung neben Beginn, Ende und Dauer (die Pflichtangaben nach § 17 MiLoG) auch das Objekt tragen. Dann weißt du am Monatsende, ob die Pauschale für die Wohnanlage noch zur Wirklichkeit passt, und hast zugleich den Nachweis für den Zoll.

Beispiel: drei Objekte, drei Aushilfen

Drei Minijobber arbeiten je 30 Stunden im Monat zum Mindestlohn 2026 (13,90 €). Je Aushilfe sind das 417,00 € Entgelt plus 129,99 € Pauschalabgaben, zusammen 546,99 €; für alle drei 1.640,97 € im Monat. Verteilst du die Stunden je Objekt (zum Beispiel 10 / 12 / 8), kennst du den Lohnanteil jeder Monatspauschale – und siehst, welches Objekt mehr Zeit frisst als vereinbart.

Zusammenrechnung: mehrere Minijobs eines Arbeitnehmers

Die Grenze gilt je Person über alle Minijobs hinweg. Hat deine Aushilfe noch einen zweiten Minijob bei einem anderen Betrieb, werden beide Entgelte addiert. Liegt die Summe über 603 €, sind beide Beschäftigungen versicherungspflichtig – und zwar beide, nicht nur die zuletzt begonnene. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt laut Minijob-Zentrale nur ein einziger Minijob frei; jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

§ 8 Abs. 2 Satz 1 bis 3 SGB IV – Zusammenrechnung

Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, sobald die Voraussetzungen des Absatzes 1 entfallen. Wird beim Zusammenrechnen nach Satz 1 festgestellt, dass die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr vorliegen, tritt die Versicherungspflicht erst mit dem Tag ein, an dem die Entscheidung über die Versicherungspflicht nach § 37 des Zehnten Buches durch die Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 oder einen anderen Träger der Rentenversicherung bekannt gegeben wird.

Viertes Buch Sozialgesetzbuch, gesetze-im-internet.de, gelesen 07.10.2026 · Satz 4: Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt aufzuklären.

Der letzte Satz ist für dich der wichtige: Die Versicherungspflicht trifft dich nur dann rückwirkend, wenn du es versäumt hast nachzufragen. Deshalb gehört die Frage nach weiteren Beschäftigungen in den Personalfragebogen – und eine Verpflichtung in den Arbeitsvertrag, Änderungen zu melden. Derselbe Minijobber kann für dich nicht zwei Minijobs haben: Mehrere Tätigkeiten bei demselben Arbeitgeber sind eine Beschäftigung, die Objekte addieren sich.

Befreiung von der Rentenversicherung gilt für alle Minijobs

Lässt sich ein Minijobber in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien, gilt das für alle zeitgleichen Minijobs – der Antrag kann nur einheitlich gestellt werden (§ 6 Abs. 1b Satz 4 SGB VI). Der Minijobber muss seine anderen Arbeitgeber darüber informieren.

Urlaub und Krankheit: auch für Minijobber

§ 1 und § 3 Abs. 1 BUrlG – Urlaubsanspruch und Dauer

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. […] Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Bundesurlaubsgesetz, gesetze-im-internet.de, gelesen 07.10.2026 · § 3 Abs. 2: Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind – also eine Sechs-Tage-Woche.

Die 24 Werktage gelten für eine Sechs-Tage-Woche. Arbeitet eine Aushilfe an weniger Tagen, wird anteilig gerechnet; die Minijob-Zentrale nennt die Formel Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6. Zwei Arbeitstage je Woche ergeben also acht Urlaubstage im Jahr – entscheidend ist die Zahl der Tage, nicht die Stunden je Tag. Gewährst du Vollzeitkräften mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub, steht das anteilig auch den Minijobbern zu.

§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Entgeltfortzahlungsgesetz, gesetze-im-internet.de, gelesen 07.10.2026

Dafür zahlst du die Umlage U1 (0,8 %): Betriebe mit nicht mehr als 30 Beschäftigten bekommen nach § 1 Abs. 1 AAG 80 Prozent des fortgezahlten Entgelts erstattet – bei Minijobbern über die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See, den Antrag stellst du über dein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Für Mutterschutz gilt über die Umlage U2 (0,22 %) die volle Erstattung.

Winterdienst-Spitzen und die Grenze

Im Januar fallen in manchen Objekten doppelt so viele Stunden an wie im Juni. § 8 Abs. 1b SGB IV lässt ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze in höchstens zwei Kalendermonaten im Zeitjahr zu, jeweils bis zur Höhe der Grenze. Ein Winter, der jedes Jahr kommt, ist aber nicht unvorhersehbar. Die saubere Lösung ist, die Jahresstunden gleichmäßig zu verteilen (Grenze × 12 = 7.236 € im Jahr 2026) oder die Winterspitze auf eine zusätzliche Aushilfe oder eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage) zu legen.

Und wie rechnest du das ab?

Drei Minijobber sind drei Abrechnungen, drei Meldungen, ein Beitragsnachweis – jeden Monat. Ab hier lohnt sich ein Lohnprogramm, das alle Aushilfen in einem Lauf abrechnet und die Lohnbuchungen gleich in die Buchhaltung übergibt.

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

Preise geprüft am 7. Oktober 2026 · Alle Preisangaben ohne Gewähr – maßgeblich ist der Preis im Shop zum Zeitpunkt des Kaufs.

Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.

Häufige Fragen

Wie viele Minijobber darf ein Betrieb beschäftigen?

Das Gesetz nennt keine Obergrenze je Betrieb. Die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € gilt je Arbeitnehmer; jeder Minijob wird einzeln angemeldet und abgerechnet.

Kann dieselbe Aushilfe zwei Minijobs bei mir haben?

Nein. Mehrere Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber sind eine Beschäftigung; die Entgelte aus allen Objekten werden addiert und gegen die Grenze geprüft.

Wie viel Urlaub bekommt ein Minijobber mit zwei Arbeitstagen pro Woche?

Acht Tage im Jahr: 2 × 24 ÷ 6 (§ 3 BUrlG, Formel laut Minijob-Zentrale). Die Stundenzahl je Tag spielt keine Rolle.

Was passiert, wenn ein Minijobber noch einen zweiten Minijob hat?

Beide Entgelte werden zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Übersteigt die Summe 603 €, werden beide Beschäftigungen versicherungspflichtig – rückwirkend nur, wenn du die Aufklärung grob fahrlässig versäumt hast.

Muss ich einem kranken Minijobber den Lohn weiterzahlen?

Ja, bis zu sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 EFZG). Über die Umlage U1 erstattet die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See Betrieben bis 30 Beschäftigten 80 Prozent davon (§ 1 Abs. 1 AAG).

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung; Geringfügigkeitsgrenze – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
  2. SGB VI, § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht (Absatz 1b) – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html
  3. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), §§ 1 und 3 – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
  4. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
  5. Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), § 1 Erstattungsanspruch – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html
  6. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
  7. Minijob-Zentrale: Mehrere Minijobs gleichzeitig, abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs
  8. Minijob-Zentrale: Urlaubsanspruch im Minijob, abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/urlaubsanspruch-im-minijob
  9. Minijob-Zentrale: Arbeitgeberversicherung im gewerblichen Bereich (Umlagesätze U1 und U2), abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/arbeitgeberversicherung-im-gewerbe
  10. Offener Datensatz Lohn-Eckwerte dieser Website (Werte, Formeln und Rechtsgrundlagen je Zeile)

Quellenauswahl nach fester Redaktionsregel: Gesetze, Normen, Behörden und Forschung zuerst. Normen zitieren wir mit Nummer und Ausgabestand ohne Link. Rechtslagen belegen wir mit der amtlichen Fassung, Prüfintervalle mit der Vorschrift oder der Norm, die sie vorgibt. Shops, Vergleichsportale und andere Ratgeberseiten verlinken wir nicht – wer verkauft oder selbst um dieselben Suchergebnisse konkurriert, belegt keine Tatsache.