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Prüfkalender für Wohngebäude

Objektmerkmale ankreuzen und sehen, welche Prüfungen in welchem Abstand fällig sind – mit Rechtsgrundlage und Zuständigkeit je Zeile.

Kurz gesagt

Objektmerkmale ankreuzen, Pflichtenliste lesen: Für jedes Merkmal zeigt der Kalender die zugehörigen Prüf- und Wartungspflichten mit Abstand, Zuständigkeit, Dokumentation und Rechtsgrundlage, sortiert vom kürzesten zum längsten Intervall. Er rechnet aus unserem offenen Datensatz, nicht aus einer Faustregel – und er unterscheidet Pflicht, Normempfehlung, Herstellerangabe und Satzung.

Wie der Kalender arbeitet

Jedes Häkchen schaltet ein oder mehrere Objektmerkmale frei. „Gasheizung“ etwa holt die Überprüfung nach KÜO, die Emissionsmessung nach § 15 1. BImSchV, die Feuerstättenschau und – bei mindestens sechs Wohnungen – die einmalige Heizungsprüfung nach § 60b GModG. Ob eine Zeile auf dein Objekt zutrifft, steht in der Spalte „Gilt für“; lies sie, bevor du etwas beauftragst.

Es steckt keine Bewertung dahinter. Der Kalender weiß nicht, wann zuletzt geprüft wurde – die Fälligkeit rechnest du vom letzten Prüfdatum aus. Bei Aufzügen gilt eine Prüfung als fristgerecht, wenn sie spätestens zwei Monate nach dem Fälligkeitstermin stattfindet (§ 14 Abs. 5 Satz 7 BetrSichV, über § 16 Abs. 3 entsprechend anwendbar).

Was der Kalender nicht kann

Er kennt das Bundesrecht und beispielhaft bayerisches Landesrecht. Garagen-, Prüf- und Winterdienstvorschriften der Länder und Gemeinden weichen ab – dort musst du die jeweilige Verordnung oder Satzung lesen. Und er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung: Richtwerte wie die sechs Monate für Elektrogeräte dürfen im Betrieb kürzer oder, bei niedriger Fehlerquote, länger sein.

Vom Kalender zum Leistungsverzeichnis

Die Liste ist mehr als ein Merkzettel: Jede Zeile, die du als Hausmeisterdienst übernimmst – Sichtkontrolle am Spielplatz, Streuprotokoll, Begleitung der Aufzugsprüfung, Prüfen der Feuerlöscher-Nachweise – gehört als eigene Position in das Leistungsverzeichnis des Objekts. Was dort nicht steht, ist nicht beauftragt und wird nicht bezahlt. Wie du aus der Pflichtenliste ein Leistungsverzeichnis je Objekt machst, steht unter Hausmeistervertrag und Leistungsverzeichnis.

Alle Pflichten im Überblick

Alle Pflichten des Datensatzes
PflichtAbstandWer prüftDokumentationRechtsgrundlageGilt für
Spielplatz: visuelle Routine-Inspektiontäglich bis wöchentlich, je nach Nutzung (Normempfehlung)HausmeisterInspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentieren (DGUV Information 202-022, Abschnitt 6)DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGBKinderspielplatz der Wohnanlage
Feststellanlagen an Brandschutztüren: Funktionsprüfungmonatlich durch den Betreiber, zusätzlich einmal jährlich durch Sachkundige (Pflicht)HausmeisterAufzeichnung der Prüfergebnisse (ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 1)ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 3; allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der FeststellanlageArbeitsstätten mit Brandschutztüren; im Wohngebäude nach den Vorgaben der Zulassung
Spielplatz: operative Inspektionmonatlich bis vierteljährlich (Normempfehlung)befähigte PersonDokumentation der Inspektion (DGUV Information 202-022, Abschnitt 6)DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGBKinderspielplatz der Wohnanlage
Aufzug: Zwischenprüfungin der Mitte des Prüfzeitraums zwischen zwei Hauptprüfungen (Pflicht)ZÜSPrüfbescheinigung der ZÜS, Aufbewahrung am Betriebsort (§ 17 Abs. 1)Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.3 BetrSichVWohngebäude mit Aufzugsanlage
Spielplatz: jährliche Hauptinspektionjährlich (Normempfehlung)FachbetriebPrüfbericht; Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentierenDIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGBKinderspielplatz der Wohnanlage
Kraftbetätigte Tore: sicherheitstechnische Prüfungmindestens einmal jährlich (Soll-Vorgabe der ASR A1.7) (Pflicht)befähigte PersonErgebnisse aufzeichnen und in der Arbeitsstätte aufbewahren (ASR A1.7 Nr. 10.2 Abs. 1)ASR A1.7 Nr. 10.2 i. V. m. § 14 Abs. 2 BetrSichVArbeitsstätten; Tore, die Beschäftigte bedienen (z. B. Tiefgaragentor)
Elektrogeräte des Betriebs (ortsveränderlich): Werkstatt und BaustelleRichtwert 3 Monate auf Baustellen, sonst 6 Monate; Höchstwert in Werkstätten, Fertigungsstätten und auf Baustellen 1 Jahr (Pflicht)befähigte PersonPrüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll und Prüfplakette§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1BHausmeisterbetrieb als Arbeitgeber; Werkzeuge und Maschinen am Objekt
Aufzug: Hauptprüfunghöchstens alle 2 Jahre; die Frist legt der Betreiber nach § 3 Abs. 6 fest (Pflicht)ZÜSPrüfbescheinigung der ZÜS, Aufbewahrung am Betriebsort während der gesamten Verwendungsdauer (§ 17 Abs. 1); Prüfplakette in der Kabine mit Monat und Jahr der nächsten Prüfung (§ 17 Abs. 2)§ 16 Abs. 1 BetrSichV i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.1Wohngebäude mit Aufzugsanlage im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU
Feuerlöscher: Wartungalle zwei Jahre; längere Herstellerfristen zulässig, kürzere Herstellerfristen zu beachten (Pflicht)FachbetriebErgebnisse dokumentieren; ohne Mängel Instandhaltungsnachweis am Feuerlöscher anbringen (ASR A2.2 Nr. 7.4.1)ASR A2.2 Nr. 7.4.2 Abs. 1 (Technische Regel für Arbeitsstätten)Arbeitsstätten; im Wohngebäude nur dort, wo Feuerlöscher vorhanden sind
Elektrogeräte des Betriebs (ortsveränderlich): BüroRichtwert 6 Monate; Höchstwert in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre (Pflicht)befähigte PersonPrüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll und Prüfplakette sind die übliche Form§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1BHausmeisterbetrieb als Arbeitgeber; Geräte, die Beschäftigte benutzen
Gasfeuerstätte: Überprüfung nach KÜOeinmal im Kalenderjahr (raumluftabhängig); einmal in jedem zweiten Kalenderjahr (raumluftunabhängig oder Brennwert an Überdruck-Abgasanlage); einmal in jedem dritten Kalenderjahr mit selbstkalibrierender Regelung (Pflicht)SchornsteinfegerDer Eigentümer muss die Arbeiten fristgerecht veranlassen (§ 1 Abs. 1 SchfHwG); Nachweis über den SchornsteinfegerAnlage 1 Nr. 3.1 bis 3.5 KÜO i. V. m. § 1 Abs. 1 SchfHwGGebäude mit Gasfeuerstätte
Ölfeuerstätte: Kehrung und Überprüfung nach KÜOKehrung dreimal im Kalenderjahr bei regelmäßig benutzter Feuerstätte; Überprüfung einmal im Kalenderjahr, bei raumluftunabhängiger oder Brennwert-Feuerstätte mit schwefelarmem Heizöl einmal in jedem zweiten Kalenderjahr (Pflicht)SchornsteinfegerDer Eigentümer muss die Arbeiten fristgerecht veranlassen (§ 1 Abs. 1 SchfHwG); Nachweis über den SchornsteinfegerAnlage 1 Nr. 2.1, 2.6 und 2.8 KÜO i. V. m. § 1 Abs. 1 SchfHwGGebäude mit Ölfeuerstätte
Legionellen: Untersuchung bei Vermietungmindestens alle drei Jahre (Pflicht)zugelassene UntersuchungsstelleUntersuchungsbefund der zugelassenen Untersuchungsstelle; bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts Anzeige beim Gesundheitsamt und schriftliche Risikoabschätzung, Maßnahmen-Dokumentation zehn Jahre verfügbar halten (§ 51)§ 31 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a TrinkwV 2023Gebäudewasserversorgungsanlage mit Speicher- oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Inhalt in einer Leitung bis zur Entnahmestelle, mit Duschen oder anderen Vernebelungseinrichtungen, nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus; Abgabe im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Vermietung, § 2 Nr. 8)
Legionellen: Untersuchung bei öffentlicher Tätigkeitmindestens einmal jährlich; das Gesundheitsamt kann nach drei beanstandungsfreien Jahren Intervalle bis zu drei Jahren festlegen (Pflicht)zugelassene UntersuchungsstelleUntersuchungsbefund der zugelassenen Untersuchungsstelle; Handlungspflichten nach § 51 bei Erreichen des Maßnahmenwerts§ 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und Abs. 3 TrinkwV 2023Gebäude, in denen Trinkwasser an einen unbestimmten, wechselnden Personenkreis abgegeben wird (öffentliche Tätigkeit, § 2 Nr. 9), etwa Wohnheime oder Pensionen
Öl- und Gasfeuerung: Emissionsmessungeinmal in jedem dritten Kalenderjahr (Inbetriebnahme bis zwölf Jahre zurück); einmal in jedem zweiten Kalenderjahr (älter als zwölf Jahre); einmal in jedem fünften Kalenderjahr mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung (Pflicht)SchornsteinfegerMessbescheinigung des Schornsteinfegers§ 15 Abs. 3 1. BImSchVÖl- und Gasfeuerungsanlagen mit 4 Kilowatt Nennwärmeleistung und mehr
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel des Betriebsalle 4 Jahre (Pflicht)befähigte PersonPrüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (§ 5 Abs. 3); Prüfprotokoll§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisung, Tabelle 1ABetriebsräume des Hausmeisterbetriebs (Werkstatt, Lager, Büro)
Blitzschutzanlage: Sicht- und DetailprüfungSichtprüfung alle zwei Jahre, Detailprüfung alle vier Jahre (Schutzklasse III) (Normempfehlung)FachbetriebPrüfbericht der BlitzschutzfachkraftDIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3); Baupflicht nach § 46 MBO bzw. LandesbauordnungNur Gebäude mit Blitzschutzanlage; die Bauordnung verlangt sie dort, wo Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann
Feuerstättenschaufrühestens drei, spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau; zweimal je Bestellungszeitraum (Pflicht)SchornsteinfegerSchriftliche oder elektronische Mitteilung festgestellter Mängel an den Eigentümer (§ 14 Abs. 3)§ 14 Abs. 1 SchfHwGAlle Gebäude mit kehr- oder überprüfungspflichtigen Anlagen
Wärmepumpe: Betriebsprüfungerste Prüfung nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme; ohne Fernkontrolle Wiederholung spätestens alle fünf Jahre (Pflicht)FachbetriebErgebnis schriftlich festhalten und dem Verantwortlichen übersenden; Mietern auf Verlangen vorlegen; Optimierung innerhalb eines Jahres§ 60a GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz, bisher GEG)Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, eingebaut nach dem 31.12.2023; nicht Warmwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen
Heizöltank (unterirdisch): wiederkehrende Prüfungalle 5 Jahre (Pflicht)SachverständigerPrüfbericht des Sachverständigen; daneben laufende Eigenkontrolle der Dichtheit durch den Betreiber (§ 46 Abs. 1)§ 46 Abs. 2 AwSV i. V. m. Anlage 5 Zeile 2Unterirdische Anlagen außerhalb von Schutzgebieten; oberirdische Heizölverbraucheranlagen erst ab Gefährdungsstufe C (Anlage 5 Zeile 3)
Wasser- und Wärmezähler: Eichfrist6 Jahre (Pflicht)BetreiberEichkennzeichnung am Gerät; Austauschdatum in der AbrechnungsunterlageAnlage 7 Nr. 5.5.1, 5.5.2 und 7.1 MessEVZähler, die zur Abrechnung von Wasser und Wärme verwendet werden
Aufzug: Kontrolle auf offensichtliche Mängel, Notrufregelmäßig, ohne feste Frist; der Notruf muss ständig erreichbar sein (Pflicht)HausmeisterKeine Formvorgabe; Notfallplan und Notbefreiungsanleitung müssen vor Ort vorhanden sein (Anhang 1 Nr. 4.1)Anhang 1 Nr. 4.1 und Nr. 4.6 BetrSichVWohngebäude mit Aufzugsanlage
Rauchwarnmelder: Betriebsbereitschaftnach Herstelleranweisung; keine Landesbauordnung nennt eine feste Prüffrist (Herstellerangabe)BetreiberKeine gesetzliche Formvorgabe; Prüfprotokoll je Wohnung mit Datum, Raum und Ergebnis ist die übliche PraxisLandesbauordnungen (Beispiel Art. 46 Abs. 4 BayBO); DIN 14676-1 als AnwendungsnormWohnungen; nicht der notwendige Treppenraum
Heizungsprüfung und -optimierung (ältere Heizungsanlagen)einmalig: innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau (Einbau nach dem 30.09.2009); Anlagen von vor dem 01.10.2009 bis zum 30.09.2027; Wiederholung nur nach Änderungen an Anlage oder Wärmebedarf (Pflicht)FachbetriebErgebnis und Optimierungsbedarf schriftlich festhalten und dem Verantwortlichen übersenden; Mietern auf Verlangen vorlegen; Optimierung innerhalb eines Jahres§ 60b GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz, bisher GEG)Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten; keine Wärmepumpe; entfällt bei standardisierter Gebäudeautomation nach § 56
Winterdienst: Räumen und Streuenbei Schnee- und Eisglätte; Zeiten nach kommunaler Satzung, keine bundeseinheitliche Uhrzeit (nach Satzung)HausmeisterKeine gesetzliche Form; Streuprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Witterung, Fläche und Streumittel ist die übliche Beweisvorsorge§ 823 Abs. 1 BGB; kommunale Straßenreinigungs- oder WinterdienstsatzungJedes Grundstück; Umfang nach Satzung der Gemeinde

Tabelle seitlich scrollbar →

Dieselben 25 Zeilen, die der Kalender filtert – aus dem offenen Datensatz Prüfpflichten im Wohngebäude.

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.

Häufige Fragen

Welche Prüfungen braucht ein Mehrfamilienhaus ohne Aufzug und Spielplatz?

Dann bleiben die Heizung (Kehrung, Überprüfung und Messung durch den Schornsteinfeger, Feuerstättenschau), bei Trinkwassererwärmung über 400 Liter mit Duschen die Legionellenuntersuchung, die Eichfrist der Zähler, die Rauchwarnmelder nach Herstelleranweisung und der Winterdienst nach Satzung.

Was bedeutet „Normempfehlung“ im Kalender?

Das Intervall steht in einer DIN-Norm, auf die kein Gesetz verweist – etwa DIN EN 1176-7 für Spielplätze. Es ist keine Rechtspflicht, beschreibt aber die anerkannten Regeln der Technik. Wer davon abweicht, muss im Schadensfall begründen können, warum.

Kann ich die Liste für den Eigentümer ausdrucken?

Ja, mit dem Knopf „Liste drucken“ unter dem Ergebnis. Gedruckt werden nur die ausgewählten Pflichten mit Rechtsgrundlage; Navigation und Fußzeile bleiben weg.

Woher kommen die Zahlen?

Aus dem offenen Datensatz Prüfpflichten im Wohngebäude, in dem jede Zeile eine Quelle trägt: gesetze-im-internet.de, die BAuA für die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die DGUV und gesetze-bayern.de. Normen zitieren wir ohne Link.

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2 Abschnitt 2 – Aufzugsanlagen
    https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/anhang_2.html
  2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14 – Prüfung von Arbeitsmitteln
    https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html
  3. Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), § 31 – Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
    https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/__31.html
  4. DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“, Ausgabe Mai 2020, Abschnitt 6 Inspektion und Wartung
    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1383
  5. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2
  6. ASR A1.7 „Türen und Tore“, Ausgabe November 2009, zuletzt geändert GMBl 2022 S. 244 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A1-7
  7. DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996, Tabellen 1A und 1B (Fassung der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse)
    https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/REdVViBWMw--/@@download/download
  8. Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Anlage 1 – Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
    https://www.gesetze-im-internet.de/k_o/anlage_1.html
  9. 1. BImSchV, § 15 – Wiederkehrende Überwachung
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__15.html
  10. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), § 14 – Feuerstättenschau
    https://www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/__14.html
  11. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bisher GEG), § 60a – Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
    https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__60a.html
  12. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bisher GEG), § 60b – Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
    https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__60b.html
  13. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), § 46 und Anlage 5
    https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/anlage_5.html
  14. Mess- und Eichverordnung (MessEV), Anlage 7 – Besondere Eichfristen
    https://www.gesetze-im-internet.de/messev/anlage_7.html
  15. Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 46 Absatz 4 – Rauchwarnmelder (Beispiel einer Landesregelung)
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-46
  16. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 – Schadensersatzpflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
  17. DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im VDE – Blitzschutznormen, Prüfintervalle nach DIN EN 62305-3
    https://www.vde.com/dke-de/arbeitsfelder/core-safety/blitzschutznormen/2081096-2081096

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