Gründen und Betrieb

Hausmeisterservice gründen: Schritt für Schritt

Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Kleinunternehmer, Berufsgenossenschaft, Versicherung, erstes Objekt — mit den Fristen aus dem Gesetz.

Kurz gesagt

Sieben Schritte, drei Fristen: Gewerbeanzeige gleichzeitig mit dem Start (§ 14 GewO), Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats elektronisch ans Finanzamt (§ 138 AO), Meldung bei der Berufsgenossenschaft binnen einer Woche (§ 192 SGB VII). Dazwischen entscheidest du über Kleinunternehmerregelung und Versicherung – und grenzt dein Angebot gegen die Handwerksordnung ab.

Die sieben Schritte

1. Leistungsumfang festlegen und gegen die Handwerksordnung prüfen

Schreib auf, was du anbieten willst: Treppenhausreinigung, Winterdienst, Grünpflege, Kleinreparaturen, Kontrollgänge. Markiere alles, was eine wesentliche Tätigkeit eines Anlage-A-Handwerks wäre (Elektroinstallation, Sanitär, Heizung, Malerarbeiten in Werkqualität). Im Zweifel fragst du vor der Anmeldung bei der Handwerkskammer nach.

2. Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen

Nach § 14 Absatz 1 GewO ist der Beginn eines stehenden Gewerbes der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der dein Betrieb sitzt; viele Gemeinden nehmen die Anzeige online entgegen. Die Gebühr legt die Gemeinde fest.

3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch abgeben

Innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung musst du dem Finanzamt nach § 138 Absatz 1b AO die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse mitteilen, und zwar nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtliche Schnittstelle (in der Praxis: ELSTER). Dabei entscheidest du über die Kleinunternehmerregelung und gibst deinen voraussichtlichen Umsatz an.

4. Kleinunternehmer ja oder nein entscheiden

Bleibst du im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro Gesamtumsatz, sind deine Umsätze nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfrei. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, bekommst aber auch keine Vorsteuer aus Werkzeug und Fahrzeug zurück. Ein Verzicht bindet dich nach § 19 Absatz 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre.

5. Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft melden

Nach § 192 Absatz 1 SGB VII ist das Unternehmen binnen einer Woche nach Beginn dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Für Hausbesorgung ist die VBG zuständig, für überwiegend handwerkliche Gebäudebetreuung die BG BAU; die beiden klären die Zuständigkeit untereinander. Beschäftigte sind kraft Gesetzes versichert, du selbst nur über eine freiwillige Versicherung nach § 6 SGB VII.

6. Betriebshaftpflicht abschließen

Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nach unserer Recherche nicht – die Pflicht kommt aus dem Vertrag, weil Hausverwaltungen den Nachweis verlangen, und aus § 823 BGB, weil du für Schäden am Objekt persönlich haftest. Achte auf den Einschluss von Schlüsselverlust.

7. Erstes Objekt: Angebot, Leistungsverzeichnis, Rechnung

Jedes Objekt bekommt ein schriftliches Leistungsverzeichnis mit Intervallen und einer Monatspauschale oder einem Stundensatz. Die Rechnung dafür geht monatlich raus – als wiederkehrende Rechnung, nicht jedes Mal neu getippt.

Die Fristen im Wortlaut

§ 14 Absatz 1 Satz 1 GewO — Anzeigepflicht

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Gewerbeordnung, amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
§ 138 Absatz 1b AO — Auskünfte an das Finanzamt

Sofern Steuerpflichtige gemäß Absatz 1 Satz 1 bis 3 verpflichtet sind, eine Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mitzuteilen, haben sie dem in Absatz 1 bezeichneten Finanzamt weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen. Die Auskünfte im Sinne des Satzes 1 sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.

Abgabenordnung, amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026; die Monatsfrist steht in Absatz 4
§ 192 Absatz 1 SGB VII — Unternehmerpflichten

Die Unternehmer haben binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens dem zuständigen Unfallversicherungsträger 1. die Art und den Gegenstand des Unternehmens, 2. die Zahl der Versicherten, 3. den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und 4. in den Fällen des § 130 Abs. 2 und 3 den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt als erfüllt, wenn eine Anzeige nach den §§ 14, 55c der Gewerbeordnung binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens gegenüber der zuständigen Stelle erstattet wurde.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026

Kleinunternehmer: die Grenzen seit 2025

§ 19 Absatz 1 Satz 1 UStG — Besteuerung der Kleinunternehmer

Ein von einem im Inland oder in den in § 1 Absatz 3 bezeichneten Gebieten ansässigen Unternehmer bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet.

Umsatzsteuergesetz, amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026

Für einen Hausmeisterservice ist die Regelung zweischneidig. Deine Kunden sind überwiegend Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften – für sie ist die Umsatzsteuer meist ein durchlaufender Posten, ein Nettopreis ohne Steuer bringt ihnen wenig. Du dagegen kaufst Fahrzeug, Werkzeug und Maschinen mit Umsatzsteuer und bekommst sie als Kleinunternehmer nicht zurück. Wer im ersten Jahr einen Transporter anschafft, rechnet das vorher durch – mit der Steuerberaterin, nicht mit uns.

Der Verzicht bindet fünf Jahre

Nach § 19 Absatz 3 UStG kannst du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten; der Verzicht gilt dann mindestens fünf Kalenderjahre. Umgekehrt endet die Regelung, sobald du die 100.000 Euro im laufenden Jahr überschreitest – ab diesem Umsatz, nicht erst im Folgejahr.

Berufsgenossenschaft: VBG oder BG BAU?

Die Frage taucht bei jeder Gründung auf, und die Antwort steht in einem Papier, das beide Berufsgenossenschaften gemeinsam herausgeben. Nach § 11 der Entscheidungskriterien von VBG und BG BAU ist für Hausbesorgung – alle Aufgaben, die dem reibungslosen Verkehr in und auf einem Hausgrundstück dienen – die VBG zuständig, und zwar ausdrücklich auch für selbstständige Hausmeister, die als Hausbesorger tätig werden. Selbstständige Hausmeister, die für mehrere Auftraggeber überwiegend Handwerks- oder Bauleistungen erbringen, gehören dagegen zur BG BAU; in diesen Fällen übernimmt die BG BAU die Ermittlung der zuständigen BG.

Praktisch heißt das: Du meldest dich bei einer der beiden, beschreibst ehrlich, was du tust, und bekommst die Zuständigkeit festgestellt. Das BMWK-Gründerportal nannte 2019 pauschal die BG BAU; das Portal wird nicht mehr gepflegt, und die Abgrenzung oben ist die aktuellere Quelle.

Du selbst bist nicht automatisch versichert

Kraft Gesetzes versichert sind nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII Beschäftigte. Als Unternehmer kannst du dich nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII freiwillig versichern – ob das sinnvoll ist, hängt von deiner übrigen Absicherung ab. Beitragspflichtig für Beschäftigte bist nach § 150 Absatz 1 SGB VII du.

Was du am ersten Tag im Büro brauchst

Ein Konto, auf dem nur der Betrieb läuft. Eine Vorlage für Angebot und Leistungsverzeichnis. Einen Ort, an dem Belege landen, bevor sie im Handschuhfach vergilben. Und eine Rechnung, die am Monatsersten von selbst rausgeht, weil die Pauschale je Objekt einmal angelegt ist. Was das Büro eines Hausmeisterbetriebs sonst noch können muss, steht auf der Seite Unternehmersoftware für Hausmeister; welche Beträge in Angebot und Pauschale gehören, rechnet der Stundensatz-Rechner.

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, einen Hausmeisterservice zu gründen?

Die Gewerbeanzeige ist an einem Tag erledigt. Die gesetzlichen Fristen laufen danach: eine Woche für die Meldung bei der Berufsgenossenschaft, ein Monat für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Steuernummer kommt vom Finanzamt, erst damit kannst du ordnungsgemäße Rechnungen schreiben.

Muss ich als Hausmeister Umsatzsteuer ausweisen?

Nur, wenn du nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist. Unter 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr sind deine Umsätze steuerfrei; du darfst dann keine Umsatzsteuer ausweisen und bekommst keine Vorsteuer zurück.

Bei welcher Berufsgenossenschaft melde ich mich?

Für Hausbesorgung bei der VBG, für überwiegend handwerkliche Gebäudebetreuung bei der BG BAU – so steht es in den gemeinsamen Entscheidungskriterien beider Träger. Melde dich bei einer der beiden; die Zuständigkeit wird dort festgestellt.

Kann ich den Hausmeisterservice nebenberuflich starten?

Ja, die Anzeigepflicht nach § 14 GewO unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenerwerb. Hast du daneben einen Arbeitsvertrag, prüf dort die Klausel zur Nebentätigkeit. Für die Krankenversicherung ist entscheidend, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist – das beurteilt deine Krankenkasse.

Brauche ich eine Betriebshaftpflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nach unserer Recherche nicht. Praktisch verlangen die meisten Hausverwaltungen den Nachweis, und ohne sie haftest du nach § 823 BGB mit deinem Privatvermögen – etwa für einen verlorenen Generalschlüssel. Details unter Versicherung.

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. Gewerbeordnung (GewO), § 14 — Anzeigepflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
  2. Abgabenordnung (AO), § 138 — Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html
  3. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19 — Besteuerung der Kleinunternehmer
    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
  4. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 192 — Unternehmerpflichten
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html
  5. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 2 — Versicherung kraft Gesetzes
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html
  6. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 6 — Freiwillige Versicherung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__6.html
  7. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 150 — Beitragspflichtige
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__150.html
  8. Entscheidungskriterien der VBG und der BG BAU für die Klärung von Fragen der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit, §§ 10 und 11 (Stand Mai 2018)
    https://www.bgbau.de/fileadmin/Themen/mitgliedschaft_beitrag/Zust%C3%A4ndigkeitsvereinbarung_mit_der_Verwaltungs-BG.pdf
  9. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 — Schadensersatzpflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
  10. Handwerksordnung (HwO), § 1 — Zulassungspflichtige Handwerke, wesentliche Tätigkeiten
    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__1.html
  11. Lexware Office — Leistungsumfang und Preise der Pakete S bis XL, Herstellerangabe, geprüft am 07.10.2026
    https://www.lexware.de/preise/

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