Pflichten und Prüfungen
Pflichten und Prüfungen im Wohngebäude
Was wann geprüft werden muss – jede Frist mit Fundstelle, Normtext im Wortlaut und der Angabe, ob es Pflicht, Normempfehlung oder Herstellerangabe ist.
Kurz gesagt
Welche Prüfungen ein Wohngebäude braucht, hängt an vier Merkmalen: Aufzug (Hauptprüfung höchstens alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle), Trinkwassererwärmung über 400 Liter mit Duschen (Legionellenuntersuchung bei Vermietung mindestens alle drei Jahre), Kinderspielplatz (Inspektionen nach DIN EN 1176-7) und Heizungsart (Kehrung, Überprüfung und Messung durch den Schornsteinfeger). Alles Weitere – Winterdienst, Dach, Bäume – folgt aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB und hat keine Frist im Gesetz.
Dieser Bereich beantwortet, was in einem Wohngebäude wann geprüft werden muss – so, dass du es nachprüfen kannst: Zu jeder Pflicht steht die Fundstelle, der Wortlaut der Vorschrift, wer prüfen darf und was zu dokumentieren ist. Wo es keine Vorschrift gibt, sondern nur eine Normempfehlung oder eine Herstellerangabe, steht das dabei. Und wo wir keine belastbare Quelle gefunden haben, steht die Lücke – nicht eine Faustregel.
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Wer nachschlägt, wann der Aufzug geprüft werden muss, soll nicht nebenbei beworben werden. Der gesamte Bereich Pflichten und Prüfungen ist deshalb frei von Kauflinks. Zwei Ausnahmen gibt es, und beide sind auf der Seite selbst als Anzeige gekennzeichnet: ein Praxis-Absatz zu Rauchwarnmeldern und einer zu Feuerlöschern. Wie wir das halten, steht in der Methodik.
Alle Fristen auf einen Blick
Je Balken eine Pflicht, waagerecht der zulässige Abstand zwischen zwei Prüfungen. Die Grafik ist aus dem Datensatz gerechnet – 25 Zeilen, davon 19 echte Pflichten, der Rest Normempfehlungen, Herstellerangaben oder Satzungsrecht. Pflichten ohne feste Frist (Winterdienst, Rauchwarnmelder, die einmalige Heizungsprüfung) fehlen in der Grafik und stehen im Prüfkalender.
Die Seiten dieses Bereichs
Pflicht, Normempfehlung oder Herstellerangabe?
Im Netz wird alles „Pflicht“ genannt. Wir unterscheiden vier Stufen, und der Datensatz trägt sie als Feld intervallArt:
- Pflicht – steht in einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Technischen Regel mit Vermutungswirkung (BetrSichV, TrinkwV, KÜO, DGUV Vorschrift 3, ASR). Beispiel: Aufzug-Hauptprüfung höchstens alle zwei Jahre.
- Normempfehlung – eine DIN-Norm, auf die kein Gesetz verweist. Sie beschreibt die anerkannten Regeln der Technik, und wer sie ignoriert, muss im Schadensfall erklären, warum. Beispiel: Spielplatz-Hauptinspektion jährlich nach DIN EN 1176-7.
- Herstellerangabe – die Betriebsanleitung. Beispiel: Rauchwarnmelder, bei denen die Landesbauordnungen keine Frist nennen.
- Satzung – Gemeinderecht, das von Ort zu Ort abweicht. Beispiel: Winterdienstzeiten.
Wo auch wir keine Antwort haben
Fünf Punkte ließen sich aus amtlichen oder normativen Quellen nicht belegen. Sie stehen deshalb nicht im Datensatz, sondern hier:
- Baumkontrolle. Die FLL-Baumkontrollrichtlinien (Ausgabe 2020) legen Intervalle nach Entwicklungsphase und Zustand des Baums fest. Die Tabelle steht nur in der kostenpflichtigen Richtlinie; wir geben keine Zahl wieder, die wir nicht gelesen haben. Sicher ist nur: Bäume an Wegen und Zufahrten unterliegen der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB.
- Notbeleuchtung. Die Musterbauordnung verlangt eine Sicherheitsbeleuchtung nur in fensterlosen notwendigen Treppenräumen von Gebäuden über 13 Metern Höhe (§ 35 Abs. 7). Die ASR A3.4 nennt für Arbeitsstätten keine Frist, sondern verweist auf Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben (Nr. 9.4).
- Dach und Dachrinne. Es gibt keine Vorschrift mit Intervall; was gilt, ist die Verkehrssicherungspflicht. Ein Kontrollrhythmus ist Vertragsinhalt, keine Rechtspflicht.
- Tiefgarage. Die bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung nennt weder Feuerlöscher noch Prüffristen; andere Länder regeln das in Prüfverordnungen. Nachsehen musst du in der Verordnung deines Landes.
- Die Jahresfrist für Rauchwarnmelder. Sie stammt aus DIN 14676-1, die wir nicht eingesehen haben. Keine Landesbauordnung nennt sie; das Bauministerium Rheinland-Pfalz stellt die Herstelleranweisung an die erste Stelle.
Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.
Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Aufzug im Mehrfamilienhaus geprüft werden?
Die Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle ist spätestens alle zwei Jahre fällig (Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.1 BetrSichV), in der Mitte des Prüfzeitraums zusätzlich eine Zwischenprüfung (Nr. 4.3). Monat und Jahr der nächsten Prüfung stehen auf der Plakette in der Kabine (§ 17 Abs. 2).
Wie oft ist die Legionellenprüfung im Mietshaus fällig?
Mindestens alle drei Jahre, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit – dazu zählt die Vermietung – abgegeben wird (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a TrinkwV 2023). Voraussetzung ist ein Trinkwassererwärmer über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt bis zur Entnahmestelle, Duschen im Haus und kein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Muss ein Wohngebäude Feuerlöscher haben?
Die Musterbauordnung kennt das Wort Feuerlöscher nicht; § 14 MBO verlangt nur, dass wirksame Löscharbeiten möglich sind. Eine Ausstattungspflicht besteht in Arbeitsstätten (ASR A2.2). Hängt ein Feuerlöscher, ist er nach ASR A2.2 alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten.
Wer haftet, wenn der Hausmeister nicht gestreut hat?
Gegenüber dem Mieter der Vermieter: Er darf den Winterdienst einem Hausmeisterdienst übertragen, haftet aber für dessen Verschulden wie für eigenes (BGH, Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Ob überhaupt eine Pflicht verletzt wurde, hängt davon ab, ob allgemeine Glätte herrschte (BGH VI ZR 254/16).
Gilt die DGUV Vorschrift 3 für das Wohngebäude?
Nein, sie gilt für den Arbeitgeber – also für den Hausmeisterbetrieb und seine Geräte, nicht für die Hausinstallation des betreuten Gebäudes. Für ortsveränderliche Geräte nennt die Durchführungsanweisung einen Richtwert von sechs Monaten und Höchstwerte von einem Jahr (Werkstatt, Baustelle) bzw. zwei Jahren (Büro).
Quellen
Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2 Abschnitt 2 – Aufzugsanlagen
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/anhang_2.html - Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), § 31 – Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/__31.html - DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“, Ausgabe Mai 2020, Abschnitt 6 Inspektion und Wartung
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1383 - Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Anlage 1 – Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
https://www.gesetze-im-internet.de/k_o/anlage_1.html - ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2 - ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, Ausgabe Mai 2023, Nummer 9.4 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A3-4 - Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 25.09.2020
https://bauministerkonferenz.de/Dokumente/42323530.pdf - Bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) – Beispiel einer Landesregelung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGaStellV - Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (Bauaufsicht), „Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz“, Stand 04.12.2020
https://mkbwk.rlp.de/fileadmin/07/Bilder/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Rauchwarnmelder/FAQ_Rauchmelderpflicht_in_RLP_Stand_20_12_04__003_.pdf - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe 2020 – Ankündigung der Neuausgabe
https://www.fll.de/fll-baumkontrollrichtlinien/ - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 – Schadensersatzpflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html - Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 187/2025 vom 15.10.2025 zum Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025187.html
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