Methodik
Wie wir arbeiten
Welche Quellen wir zulassen, warum Pflicht und Empfehlung getrennt bleiben und was wir mit Partnerlinks machen — und was nicht.
Kurz gesagt
Wir testen keine Produkte und führen keine Bestenliste. Unsere Arbeit besteht darin, überprüfbare Angaben zu sammeln, ihre Herkunft zu nennen und Lücken zu benennen, statt sie mit plausiblen Vermutungen zu füllen. Für Pflichten und Rechtsfragen heißt das: Normtext und amtliche Fundstelle. Für Zahlen: Rechenweg mit jedem Eingangswert, nie eine Marktspanne ohne Quelle.
Pflicht, Empfehlung, Satzung – die wichtigste Unterscheidung
Viele Ratgeber schreiben „Spielplätze müssen jährlich geprüft werden“ oder „Rauchmelder sind jährlich zu warten“. Ob das eine Rechtspflicht ist, eine Empfehlung aus einer Norm oder eine Vorgabe aus einer kommunalen Satzung, steht dort selten – dabei hängt daran, wer haftet und ob ein Verstoß ein Bußgeld auslöst. Wir trennen das in jeder Zeile des Prüfpflichten-Datensatzes und im Prüfkalender. Normen (DIN, EN, ASR, DGUV) zitieren wir mit Nummer und Ausgabestand; verlinkt ist die behördliche Seite, die sie in Bezug nimmt.
Was wir als Quelle zulassen
Nicht jede Seite, die eine Aussage wiederholt, belegt sie. Wir arbeiten deshalb mit einer festen Rangfolge:
| Rang | Quellentyp | Verlinkt? |
|---|---|---|
| 1 | Gesetze und Verordnungen (BGB, BetrKV, SGB IV, UStG, HwO, BetrSichV, TrinkwV, Landesbauordnungen) | Ja – auf die amtliche Fassung bei gesetze-im-internet.de oder dem Land |
| 2 | Normen und Regeln (DIN, EN, ASR, DGUV-Vorschriften) | Nein – zitiert mit Nummer, Titel und Ausgabestand |
| 3 | Behörden und Sozialversicherungsträger (Minijob-Zentrale, Umweltbundesamt, Bundesnetzagentur, Berufsgenossenschaften) | Ja |
| 4 | Gerichte (Urteile mit Aktenzeichen) | Ja – auf die veröffentlichte Entscheidung |
| 5 | Herstellerangaben zu technischen Daten und Listenpreise | Ja – mit nofollow, im Text als Herstellerangabe gekennzeichnet |
| – | Shops, Händler, Vergleichsportale, andere Ratgeberseiten, Anwalts- und Verbandsseiten mit eigenem Vertrieb | Nie |
Tabelle seitlich scrollbar →
Rang 5 ist der Grenzfall: Für den Listenpreis einer Software ist die Preisseite des Anbieters die belegende Quelle. Für die Frage, ob die Software gut ist, ist derselbe Anbieter keine Quelle. Diese Trennung halten wir durch – auch bei unserem Partner Lexware.
Was passiert, wenn es keine Quelle gibt
Dann steht das da. Drei Beispiele aus diesem Ratgeber:
- Stundensätze von Hausmeisterdiensten. Es gibt keine öffentliche, repräsentative Erhebung dazu. Jede Spanne, die im Netz kursiert, ist eine Schätzung oder eine Werbeaussage. Wir nennen deshalb keine Marktspanne, sondern zeigen im Stundensatz-Rechner den Weg von den eigenen Kosten zum eigenen Satz.
- Reinigungszeiten je Quadratmeter. Richtwerte dazu stammen aus Branchentabellen, die nicht öffentlich zitierfähig sind. Also gibt es dafür keinen Rechner.
- Umlagefähigkeit im Einzelfall. Wo die Rechtsprechung uneinheitlich ist, steht im Datensatz „strittig“ – nicht „ja“, weil es bequemer wäre.
Wie wir mit Jahreswerten umgehen
Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze und Umlagesätze ändern sich zum Jahreswechsel. Jeder Wert trägt bei uns das Jahr, für das er gilt, und die Fundstelle, aus der er stammt. Die Rechner nennen Eingangswerte und Rechenweg; wer einen Wert anzweifelt, kann ihn ändern und sieht die Wirkung.
Wie wir mit Partnerlinks umgehen
- Jeder Partnerlink ist unmittelbar am Link mit „Anzeige“ gekennzeichnet.
- Lexware ist Partner dieser Website. Wir nennen für Rechnung, Belege und Lohn ausschließlich Lexware-Produkte und verschweigen das nicht: Es ist eine Partnerschaft, kein Vergleichsergebnis. Einen Vergleich von Buchhaltungssoftware gibt es auf dieser Website deshalb nicht.
- Auf den Seiten der Bereiche Pflichten & Prüfungen und Recht & Vertrag stehen keine Partnerlinks. Wer nachschlägt, ob er für den Glatteisunfall haftet, soll nicht nebenbei beworben werden. Der Seitengenerator dieser Website bricht ab, wenn dort doch einer steht. Drei Ausnahmen sind benannt: die Praxisabsätze zu Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern sowie der Hinweis unter dem E-Rechnungs-Text, jeweils höchstens eine Platzierung.
- Bei Ausrüstung verlinken wir Kategorien statt einzelner Produkte. Ein Produktlink wäre in wenigen Wochen tot, und eine Empfehlung, die wir nicht geprüft haben, wollen wir nicht aussprechen.
- Die Reihenfolge im Text richtet sich nicht nach der Provision. Wir behaupten aber auch nicht, frei von jedem Interesse zu sein – wir legen offen, woran wir verdienen, und Sie können es einordnen.
Keine Rechts- und Steuerberatung
Dieser Ratgeber erklärt Rechtslagen mit Fundstelle. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall durch Anwalt, Steuerberater oder die zuständige Kammer – besonders bei Fragen der Handwerksordnung, der Umlagefähigkeit und der Sozialversicherung.
Korrekturen
Fehler passieren. Wenn Sie einen finden, schreiben Sie an kontakt@hoibi.de. Wir korrigieren zeitnah und vermerken bei inhaltlichen Änderungen das Datum auf der jeweiligen Seite.
Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.