Werkzeug
Stundensatz-Rechner für Hausmeisterdienste
Jahreskosten und verrechenbare Stunden eingeben, Selbstkosten und Angebotsstundensatz netto und brutto sehen – mit jedem Rechenschritt.
Kurz gesagt
Der Stundensatz eines Hausmeisterdienstes ist nicht das, was andere nehmen, sondern das, was dein Betrieb kostet, geteilt durch die Stunden, die du im Jahr tatsächlich abrechnen kannst – plus Gewinnaufschlag, plus 19 % Umsatzsteuer. Dieser Rechner leitet ihn aus deinen Zahlen her und zeigt jeden Zwischenschritt. Marktspannen nennt er nicht, weil es keine belegbare Erhebung gibt.
So rechnet der Stundensatz-Rechner
Vier Regeln, nichts Verstecktes:
- Verrechenbare Stunden = (52 Wochen × Arbeitstage je Woche − Urlaub − Feiertage − Krankheit) × Stunden je Tag × Produktivitätsanteil, plus die abrechenbaren Stunden deiner Mitarbeitenden.
- Selbstkosten je Stunde = alle Jahreskosten inklusive Unternehmerlohn ÷ verrechenbare Stunden. Das ist die Untergrenze: Wer darunter anbietet, zahlt den Unterschied aus dem eigenen Lohn.
- Angebotsstundensatz netto = Selbstkosten × (1 + Gewinnaufschlag).
- Brutto = netto × 1,19 – der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Kleinunternehmer nach § 19 UStG lassen diesen Schritt weg.
Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).
Warum der Unternehmerlohn ganz oben steht
In vielen Kalkulationen taucht der eigene Lohn gar nicht auf – was nach Kosten übrig bleibt, gilt als Verdienst. Dann sieht ein Stundensatz auskömmlich aus, bis man ihn mit einer Vollzeitstelle vergleicht. Der Rechner behandelt deinen Lohn deshalb wie jeden anderen Kostenposten: Du trägst ein, was du dir im Jahr auszahlen willst, inklusive dessen, was du für Kranken- und Altersvorsorge brauchst. Erst der Gewinnaufschlag kommt obendrauf.
Warum nicht 2.080 Stunden
52 Wochen mal 40 Stunden sind 2.080 Stunden. Davon arbeitet niemand alle beim Kunden. Für Arbeitnehmer schreibt § 3 BUrlG den Mindesturlaub vor; für dich selbst gilt das Gesetz nicht, aber die Logik schon – Urlaub, den du nicht einplanst, bezahlst du über einen zu niedrigen Satz. Gesetzliche Feiertage sind Landesrecht, bundesgesetzlich festgelegt ist nur der 3. Oktober (Art. 2 Abs. 2 Einigungsvertrag); ihre Zahl auf Arbeitstagen schwankt je Bundesland und Jahr, deshalb ist das Feld frei. Krankheit planst du als Annahme – wir nennen bewusst keine Durchschnittszahl, weil wir die amtliche Erhebung zum Zeitpunkt dieses Textes nicht selbst prüfen konnten.
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Der Produktivitätsanteil ist die ehrlichste Zahl
Fahrt von Objekt zu Objekt, Baumarkt, Angebot schreiben, Telefonate mit der Hausverwaltung, Rechnungen, Steuerberater – nichts davon steht auf einer Rechnung. Der Produktivitätsanteil sagt, welcher Teil deiner Anwesenheitszeit beim Kunden ankommt. Der Vorgabewert ist eine Annahme, keine Branchenzahl. Nach einem Jahr mit Zeiterfassung je Objekt kennst du deinen echten Wert, und die Kalkulation steht auf Daten statt auf Schätzung.
Mitarbeitende und Minijobber
Wer Aushilfen je Objekt beschäftigt, trägt ihre Vollkosten ein – Lohn plus Pauschalabgaben, Umlagen und Unfallversicherung, wie sie der Minijob-Rechner ausweist – und zählt ihre abrechenbaren Stunden zu den verrechenbaren Stunden dazu. Die Untergrenze je Arbeitsstunde ist der gesetzliche Mindestlohn:
Der Mindestlohn beträgt 1. ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde, 2. ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Warum hier keine Stundensatz-Spanne steht
Für Hausmeisterdienste gibt es keine belegbare Preiserhebung: Das Statistische Bundesamt führt für die Branche Umsatz und Zahl der Unternehmen, aber keine Stundensätze oder Monatspauschalen; ein Verband mit veröffentlichter Preisstatistik existiert nicht. Die Spannen, die im Netz kursieren, stammen von Vermittlungsportalen und Softwareanbietern, die daran verdienen, dass eine Zahl genannt wird. Marktspannen nennen wir deshalb nicht – dein Preis entsteht aus deinen Kosten, und genau die rechnet der Stundensatz-Rechner durch.
Der Rechenweg als Tabelle
Für alle, die ohne JavaScript lesen oder von Hand nachrechnen wollen – mit den Beispielwerten, die das Formular beim Öffnen zeigt:
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Anwesenheitstage | 52 Wochen × 5 Tage − 20 Urlaub − 10 Feiertage − 10 Krankheit | 220 Tage |
| Anwesenheitsstunden | 220 Tage × 8 h | 1.760 h |
| Verrechenbare Stunden | 1.760 h × 70 % Produktivitätsanteil + 0 h Mitarbeitende | 1.232 h |
| Jahreskosten | 45.000,00 € Unternehmerlohn + 0,00 € Lohnkosten + 6.000,00 € Fahrzeug + 1.500,00 € Versicherungen + 2.000,00 € Werkzeug + 3.000,00 € Sonstiges | 57.500,00 € |
| Selbstkosten je Stunde | 57.500,00 € ÷ 1.232 h | 46,67 € |
| Angebotsstundensatz netto | 46,67 € × (1 + 10 % Gewinn) | 51,34 € |
| Angebotsstundensatz brutto | 51,34 € × 1,19 (§ 12 Abs. 1 UStG) | 61,09 € |
Tabelle seitlich scrollbar →
Alle Eingabewerte sind erfundene, runde Beispielzahlen. Sie sagen nichts darüber, was Hausmeisterdienste tatsächlich kosten oder verlangen.
Vom Stundensatz zur Pauschale und zum Angebot
Der Stundensatz ist die Grundlage, nicht das Angebot. Für ein Objekt mit wiederkehrenden Leistungen multiplizierst du ihn mit den Stunden, die das Leistungsverzeichnis im Monat braucht, und erhältst die Monatspauschale; Reparaturen und Zusatzaufträge rechnest du nach Stunden ab. Welches Modell wann passt, steht unter Pauschale oder Stunden?, der Aufbau des Angebots unter Angebot schreiben.
Keine Steuerberatung
Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung und Rechnungspflichtangaben geben wir nach dem Gesetzestext wieder. Ob und wie sie auf deinen Betrieb zutreffen, klärt deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater – diese Seite ersetzt diese Beratung nicht.
Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.
Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.
Häufige Fragen
Welchen Stundensatz sollte ein Hausmeister verlangen?
Mindestens seine Selbstkosten je verrechenbarer Stunde plus den Gewinnaufschlag, den er für Rücklagen und Investitionen braucht. Diese Zahl ist für jeden Betrieb anders und hängt vor allem davon ab, wie viele Stunden im Jahr wirklich beim Kunden ankommen. Eine amtliche Branchenstatistik gibt es nicht – der Rechner oben leitet den Satz aus deinen Zahlen her.
Was bedeutet Selbstkostensatz?
Alle Kosten des Jahres einschließlich des Unternehmerlohns, geteilt durch die verrechenbaren Stunden. Es ist der Satz, bei dem du weder Gewinn machst noch draufzahlst. Jedes Angebot unter diesem Wert kostet dich Geld aus dem eigenen Lohn.
Wie viele Stunden im Jahr kann ein Hausmeister abrechnen?
Das hängt von Arbeitstagen, Urlaub, Feiertagen, Krankheit und dem Anteil der Zeit ab, der beim Kunden ankommt. Mit den Beispielwerten des Rechners (fünf Tage, acht Stunden, 20 Urlaubs-, 10 Feier- und 10 Krankheitstage, 70 Prozent Produktivität) sind es 1.232 Stunden – aus 2.080 möglichen. Deine Zahl kennst du nach einem Jahr Zeiterfassung.
Muss ich 19 Prozent Umsatzsteuer aufschlagen?
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, ja: § 12 Abs. 1 UStG legt den Regelsteuersatz auf 19 Prozent fest. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus, können dafür aber keine Vorsteuer aus Fahrzeug, Werkzeug und Material abziehen. Welche Variante für deinen Betrieb günstiger ist, ist eine Frage für die Steuerberatung.
Gehört der Mindestlohn in die Kalkulation?
Als Untergrenze für die Lohnkosten deiner Mitarbeitenden und Minijobber: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde seit dem 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 (§ 1 MiLoV5). Dazu kommen Arbeitgeberanteile, Pauschalabgaben und Umlagen – die Vollkosten je Minijobber rechnet der Minijob-Rechner.
Quellen
Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.
- § 12 UStG, Steuersätze — amtliche Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html - § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer — amtliche Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html - § 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs — amtliche Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html - Art. 2 Abs. 2 Einigungsvertrag, 3. Oktober als gesetzlicher Feiertag — amtliche Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_2.html - § 1 MiLoG, Mindestlohn — amtliche Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html - § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5): 13,90 € ab 1. Januar 2026, 14,60 € ab 1. Januar 2027 — amtliche Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/__1.html
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