Lohn & Minijob

Lohn und Minijob im Hausmeisterbetrieb

Mindestlohn, Minijob-Grenze, Pauschalabgaben und Meldepflichten – mit den Werten für 2026 und 2027 und der Fundstelle zu jeder Zahl.

Kurz gesagt

Ein typischer Hausmeisterbetrieb besteht aus dem Inhaber und ein bis mehreren Minijobbern. Lohnrechtlich heißt das: Mindestlohn 13,90 € je Stunde (2026), Minijob-Grenze 603 € im Monat, dazu Arbeitgeberabgaben von bis zu 31,17 % an die Minijob-Zentrale – und ab dem 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn und Grenze auf 14,60 € und 633 €.

Was ein Hausmeisterbetrieb lohnrechtlich ist

Die meisten Hausmeisterdienste beginnen als Ein-Personen-Betrieb. Sobald das zweite Objekt dazukommt, reicht ein Paar Hände nicht mehr: Treppenhausreinigung, Winterdienst und Grünpflege verteilen sich auf Aushilfen, die wenige Stunden in der Woche arbeiten. Rechtlich sind das in aller Regel Minijobs mit Verdienstgrenze nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV – geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.

Damit bist du Arbeitgeber mit allen Pflichten, die daran hängen: Du zahlst den gesetzlichen Mindestlohn, meldest jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale an, führst monatlich die Pauschalabgaben ab, zeichnest die Arbeitszeiten nach § 17 MiLoG auf und gewährst Urlaub und Entgeltfortzahlung wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Nichts davon ist kompliziert – aber alles davon hat eine Fundstelle, und genau die findest du in diesem Hub.

Die Eckwerte 2026 und 2027

Lohn-Eckwerte für Minijobs im Gewerbe
Eckwert2026ab 2027Rechtsgrundlage
Gesetzlicher Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €§ 1 MiLoV5
Minijob-Grenze je Monat603 €633 €§ 8 Abs. 1a SGB IV
Stunden im Monat, die zum Mindestlohn unter der Grenze bleiben43,3843,36rechnerisch: Grenze ÷ Mindestlohn
Obergrenze Übergangsbereich (Midijob)2.000 €2.000 €§ 20 Abs. 2 SGB IV
Arbeitgeberabgaben an die Minijob-Zentrale, Summe31,17 %Umlagesätze werden jährlich neu festgesetzt§ 249b SGB V, § 168 SGB VI, § 40a EStG, § 7 AAG, § 360 SGB III
Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung3,6 %–§ 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI

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Alle Werte stammen aus dem offenen Datensatz Lohn-Eckwerte; die Stundenzahl ist eine Rechengröße aus Grenze und Mindestlohn, kein gesetzlicher Wert.

Was ein Minijobber dich kostet – das Beispiel

Eine Aushilfe arbeitet 40 Stunden im Monat zum Mindestlohn 2026. Das sind 556,00 € Arbeitsentgelt. Dazu kommen deine Pauschalabgaben:

Arbeitgeberabgaben bei 556,00 € Monatsentgelt
AbgabeSatzBetragRechtsgrundlage
Pauschalbeitrag Krankenversicherung13 %72,28 €§ 249b SGB V
Pauschalbeitrag Rentenversicherung15 %83,40 €§ 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI
Einheitliche Pauschsteuer2 %11,12 €§ 40a Abs. 2 EStG
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %4,45 €§ 7 AAG, Satz laut Minijob-Zentrale
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,22 €§ 7 AAG, Satz laut Minijob-Zentrale
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,83 €§ 360 SGB III
Summe Arbeitgeberabgaben31,17 %173,30 €–

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Dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft, dessen Höhe vom Gefahrtarif des Betriebs abhängt und sich deshalb nicht als Prozentsatz angeben lässt.

Der Betrieb zahlt in diesem Beispiel also 729,30 € im Monat für 40 Stunden Arbeit, der Minijobber bekommt bei Rentenversicherungspflicht 535,98 € ausgezahlt (Entgelt abzüglich 3,6 % Eigenanteil). Mit eigenen Zahlen rechnet der Minijob-Rechner – auch für mehrere Aushilfen und für 2027.

Der Jahreswechsel 2027 als Ereignis

Zum 1. Januar 2027 ändern sich zwei Zahlen gleichzeitig

Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 €. Wer Aushilfen mit festem Monatsbetrag nahe der Grenze beschäftigt oder die Stundenzahl im Vertrag fixiert hat, muss beides vor dem Jahreswechsel prüfen – sonst rutscht ein Minijob in die Versicherungspflicht oder der Stundenlohn unter das Gesetz. Was genau zu tun ist, steht auf der Seite Minijob-Grenze 2027.

Die Seiten dieses Hubs

Und wie rechnest du das ab?

Die Abrechnung eines Minijobs ist überschaubar, aber sie ist monatlich fällig: Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale, Entgeltabrechnung für den Minijobber, Meldungen bei Beginn, Ende und zum Jahreswechsel. Wer das mit einem Lohnprogramm macht, das die Meldungen selbst erzeugt, spart sich das Nachschlagen von Schlüsselzahlen. Welches wir dafür nennen und warum, steht unter jedem Werkzeug dieses Hubs – und in der Methodik.

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

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Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Minijobber 2026 verdienen?

Regelmäßig höchstens 603 € im Monat (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die Grenze ist aus dem Mindestlohn abgeleitet: 13,90 € × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet. Ab dem 1. Januar 2027 gilt 633 €.

Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn?

Beim gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer, 0,8 % Umlage U1, 0,22 % Umlage U2 und 0,15 % Insolvenzgeldumlage – zusammen bis zu 31,17 % des Arbeitsentgelts, monatlich an die Minijob-Zentrale. Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft.

Muss ich Minijobbern den Mindestlohn zahlen?

Ja. § 1 Abs. 1 MiLoG gibt jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn, Minijobber eingeschlossen. 2026 sind das 13,90 € brutto je Zeitstunde, 2027 14,60 €.

Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – bei weniger Arbeitstagen anteilig. Auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) gilt für Minijobber.

Muss ich die Arbeitszeit meiner Minijobber aufschreiben?

Ja. § 17 Abs. 1 MiLoG verlangt, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens am siebten Kalendertag danach aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1 Höhe des Mindestlohns – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/__1.html
  2. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 1 Mindestlohn – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html
  3. SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung; Geringfügigkeitsgrenze – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
  4. SGB IV, § 20 Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html
  5. SGB V, § 249b Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__249b.html
  6. SGB VI, § 168 Beitragstragung bei Beschäftigten – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__168.html
  7. Einkommensteuergesetz (EStG), § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html
  8. Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), § 7 Aufbringung der Mittel – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__7.html
  9. SGB III, § 360 Umlagesatz (Insolvenzgeldumlage) – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__360.html
  10. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
  11. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), §§ 1 und 3 – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
  12. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
  13. Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See): Der gewerbliche Minijob – Beiträge, Umlagen und Steuern, abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern
  14. Minijob-Zentrale: Arbeitgeberversicherung im gewerblichen Bereich (Umlagesätze U1 und U2), abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/arbeitgeberversicherung-im-gewerbe
  15. Offener Datensatz Lohn-Eckwerte dieser Website (Werte, Formeln und Rechtsgrundlagen je Zeile)

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