Pflichten und Prüfungen

Feuerlöscher im Objekt: Pflicht, Wartung, Kontrolle

Keine Pflicht im Wohngebäude, Pflicht in Arbeitsstätten – und alle zwei Jahre Wartung durch einen Fachkundigen, wenn ein Löscher hängt. Mit dem Wortlaut der ASR A2.2.

Kurz gesagt

Für Wohngebäude gibt es keine allgemeine Feuerlöscherpflicht: Die Musterbauordnung kennt das Wort nicht, sie verlangt nur, dass wirksame Löscharbeiten möglich sind. Pflicht sind Feuerlöscher in Arbeitsstätten (ASR A2.2). Hängt ein Löscher, muss er alle zwei Jahre von einem Fachkundigen gewartet werden – das verlangt die ASR für Arbeitsstätten, und daran orientiert sich auch, wer freiwillig Löscher im Treppenhaus betreibt.

Was die Bauordnung verlangt

§ 14 MBO – Brandschutz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Musterbauordnung, Fassung 2020, geprüft am 07.10.2026

Das ist die ganze Vorgabe. Im Text der Musterbauordnung kommt der Begriff „Feuerlöscher“ nicht vor; Löscharbeiten meint die Feuerwehr. Auch die bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung nennt keine Feuerlöscher. Ob deine Landes-Garagenverordnung oder eine Sonderbauvorschrift für eine Tiefgarage etwas anderes sagt, musst du dort nachsehen – wir haben es nur für Bayern geprüft.

Wo Feuerlöscher Pflicht sind: Arbeitsstätten

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie gilt, sobald Beschäftigte arbeiten – also für die Werkstatt, das Lager und das Büro deines Betriebs, für das Verwalterbüro im Haus oder den Gewerbebetrieb im Erdgeschoss, nicht für die Wohnungen. Für diese Arbeitsstätten legt die ASR die Grundausstattung nach Grundfläche und Brandgefährdung fest (Abschnitt 5) und regelt die Instandhaltung:

ASR A2.2 Nr. 7.4.2 Absatz 1 – Besondere Regelungen für Feuerlöscher

Die Bauteile von Feuerlöschern sowie die im Feuerlöscher enthaltenen Löschmittel können im Laufe der Zeit unter den äußeren Einflüssen am Aufstellungsort (wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung oder unsachgemäße Behandlung) unbrauchbar werden. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher daher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten. Lässt der Hersteller von der genannten Frist abweichende längere Fristen für die Instandhaltung zu, können diese vom Arbeitgeber herangezogen werden. Kürzere vom Hersteller genannte Fristen sind zu beachten.

Technische Regel für Arbeitsstätten, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365, geprüft am 07.10.2026

Fachkundige sind laut Hinweis der ASR „insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4:2009-09 ‚Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung‘“. Von dieser Wartung bleibt die wiederkehrende Druckprüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung durch eine befähigte Person unberührt – sie macht in der Praxis dieselbe Firma, in einem längeren Rhythmus, den die Gefährdungsbeurteilung festlegt.

ASR A2.2 Nr. 7.4.1 Absatz 1 und 2 – Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen

Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen unter Beachtung der Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen sachgerecht instand zu halten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Werden keine Mängel festgestellt, ist dies auf der Feuerlöscheinrichtung kenntlich zu machen, z. B. durch Anbringen eines Instandhaltungsnachweises.

Technische Regel für Arbeitsstätten, geprüft am 07.10.2026
Feuerlöscher im Datensatz
PflichtAbstandWer prüftRechtsgrundlage
Feuerlöscher: Wartungalle zwei Jahre; längere Herstellerfristen zulässig, kürzere Herstellerfristen zu beachten (Pflicht)FachbetriebASR A2.2 Nr. 7.4.2 Abs. 1 (Technische Regel für Arbeitsstätten)

Tabelle seitlich scrollbar →

Werte aus dem offenen Datensatz Prüfpflichten im Wohngebäude; jede Zeile mit Fundstelle.

Freiwillige Feuerlöscher im Wohngebäude

Viele Eigentümer hängen trotzdem Löscher ins Treppenhaus oder in den Heizraum. Dann gilt: Was man betreibt, muss funktionieren – die Verkehrssicherungspflicht fragt nicht, ob der Löscher Pflicht war, sondern ob er im Ernstfall versagt hat. Maßstab für den Zustand sind die Herstellerangaben und, als anerkannte Regel, die Zwei-Jahres-Wartung der ASR. Ein Löscher ohne gültigen Instandhaltungsnachweis ist schlechter als keiner, weil er Sicherheit vortäuscht.

Was der Hausmeister kontrolliert

  • Instandhaltungsnachweis: Datum der letzten Wartung lesbar, nächste Fälligkeit nicht überschritten.
  • Sichtprüfung: Plombe unversehrt, Manometer (bei Dauerdrucklöschern) im grünen Bereich, Schlauch und Düse frei, keine Korrosion, kein Frostschaden.
  • Zugänglichkeit: nicht zugestellt, Halterung fest, Hinweisschild vorhanden.
  • Protokoll: Standort, Typ, Prüfdatum, Befund – in den Objektordner; Wartungstermine im Prüfkalender führen.

Die Wartung selbst macht der Fachkundige. Für den Hausmeisterdienst ist das eine Vermittlungsleistung, die ins Leistungsverzeichnis gehört: Termine anstoßen, Zugang geben, Nachweise ablegen.

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Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.

Häufige Fragen

Ist ein Feuerlöscher im Mietshaus Pflicht?

Nach der Musterbauordnung nicht: § 14 MBO verlangt nur, dass wirksame Löscharbeiten möglich sind, das Wort Feuerlöscher kommt im Text nicht vor. Pflicht sind Feuerlöscher in Arbeitsstätten nach ASR A2.2.

Wie oft muss ein Feuerlöscher gewartet werden?

Alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen (ASR A2.2 Nr. 7.4.2 Abs. 1). Längere Herstellerfristen dürfen übernommen werden, kürzere sind zu beachten. Die Druckprüfung nach BetrSichV kommt gesondert hinzu.

Wer darf Feuerlöscher warten?

Ein Fachkundiger, laut ASR insbesondere ein Sachkundiger nach DIN 14406-4:2009-09. Der Hausmeister kontrolliert Nachweis, Plombe, Manometer und Zugänglichkeit, wartet aber nicht selbst.

Müssen Feuerlöscher in die Tiefgarage?

Die bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung nennt keine Feuerlöscher. Andere Länder und Sonderbauvorschriften können abweichen; das musst du in der Verordnung deines Landes nachlesen.

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 25.09.2020
    https://bauministerkonferenz.de/Dokumente/42323530.pdf
  2. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2
  3. DIN 14406-4:2009-09, Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung (Norm, zitiert ohne Link)
  4. Bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) – Beispiel einer Landesregelung
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGaStellV
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 – Schadensersatzpflicht
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

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