Lohn & Minijob
Übergangsbereich: Midijob statt Minijob
Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat gelten eigene Regeln – wann sie für einen Hausmeisterbetrieb die bessere Wahl sind.
Kurz gesagt
Verdient eine Beschäftigte regelmäßig mehr als 603 €, aber höchstens 2.000 € im Monat, liegt sie im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV), umgangssprachlich Midijob. Dann gelten keine Pauschalabgaben mehr, sondern reguläre Sozialversicherungsbeiträge – der Arbeitnehmeranteil ist nach einer gesetzlichen Formel reduziert, der Arbeitgeber trägt den Rest. Für Hausmeisterbetriebe ist das die Lösung, wenn eine Aushilfe mehr als rund 43 Stunden im Monat arbeiten soll.
Die Grenzen im Wortlaut
Der Übergangsbereich im Sinne dieses Gesetzbuches umfasst Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1, die regelmäßig 2 000 Euro im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.
Die Untergrenze ist die Geringfügigkeitsgrenze: 2026 also ab 603,01 €, ab 2027 ab 633,01 €. Die Obergrenze von 2.000 € ist im Gesetz fest; sie wandert nicht mit dem Mindestlohn.
Was sich gegenüber dem Minijob ändert
| Minijob (bis 603 €) | Übergangsbereich (bis 2.000 €) | |
|---|---|---|
| Einzugsstelle | Minijob-Zentrale | Krankenkasse des Beschäftigten |
| Arbeitgeberabgaben | Pauschal 31,17 % (KV 13 %, RV 15 %, Steuer 2 %, Umlagen) | Reguläre Arbeitgeberbeiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf die beitragspflichtige Einnahme |
| Arbeitnehmerbeitrag | Nur RV-Eigenanteil 3,6 %, befreibar | Reduziert nach der Formel in § 20 Abs. 2a SGB IV, steigt bis 2.000 € auf den vollen Anteil |
| Krankenversicherung des Beschäftigten | nicht aus dem Minijob | eigene Pflichtversicherung aus der Beschäftigung |
| Lohnsteuer | Pauschsteuer 2 % möglich | nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) |
| Zeiterfassung nach § 17 MiLoG | Pflicht | Pflicht nur in den Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG, etwa Gebäudereinigung |
Tabelle seitlich scrollbar →
Die Zeile zur Zeiterfassung folgt dem Wortlaut von § 17 Abs. 1 MiLoG; die Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz bleibt davon unberührt.
Wie der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag entsteht
§ 20 Abs. 2a SGB IV legt zwei Formeln fest. Die erste ermittelt aus dem Arbeitsentgelt (AE), der Geringfügigkeitsgrenze (G) und einem Faktor F die beitragspflichtige Einnahme, aus der der Gesamtbeitrag berechnet wird; die zweite ermittelt den Betrag, aus dem der Arbeitnehmeranteil berechnet wird. Der Faktor F ist 28 Prozent geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Jahres und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zum 31. Dezember für das Folgejahr im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Der Arbeitgeber trägt die Differenz zwischen Gesamtbeitrag und reduziertem Arbeitnehmeranteil.
Warum hier kein Midijob-Rechner steht
Die Formeln selbst stehen im Gesetz, der Faktor F für das laufende Jahr aber nur in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger – und die haben wir für 2026 nicht aus der Primärquelle gelesen. Ein Rechner mit einem abgeschriebenen Faktor wäre genau die Art Zahl, die wir auf dieser Website nicht veröffentlichen. Die Beitragsberechnung übernimmt ohnehin dein Lohnprogramm; was du für die Entscheidung brauchst, steht im nächsten Abschnitt.
Wann ein Midijob für Hausmeisterbetriebe sinnvoller ist
- Die Stunden reichen nicht. Zum Mindestlohn trägt ein Minijob rund 43 Stunden im Monat. Soll eine Kraft zwei oder drei Objekte allein betreuen, ist der Übergangsbereich das passende Gefäß – bis 2.000 € im Monat.
- Die Aushilfe hat schon einen Minijob woanders. Dann würde dein Minijob zusammengerechnet und beide kippen (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Ein Midijob ist von vornherein versicherungspflichtig und löst das Problem.
- Die Beschäftigte will eigenen Versicherungsschutz. Aus einem Minijob entsteht keine Krankenversicherung; im Übergangsbereich schon, bei ermäßigtem Beitrag.
- Du willst keine Grenzprüfung mehr. Winterdienst-Spitzen, Urlaubsvertretung, Sonderaufträge – im Übergangsbereich gibt es bis 2.000 € keine Schwelle, die einzelne Monate reißen können.
Dagegen spricht der Verwaltungsaufwand: Die Beschäftigung läuft über die Krankenkasse statt über die Minijob-Zentrale, Lohnsteuer wird individuell abgerechnet, und die Pauschsteuer von 2 % entfällt. Welche Variante am Ende günstiger ist, hängt vom Stundenbedarf ab, nicht von den Abgabensätzen allein.
Der Wechsel vom Minijob in den Übergangsbereich
Steigt das regelmäßige Entgelt über die Grenze, endet der Minijob: Abmeldung bei der Minijob-Zentrale, Anmeldung bei der Krankenkasse des Beschäftigten, neue Beitragsgruppen. Ein einmaliges, unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Monaten des Zeitjahres (§ 8 Abs. 1b SGB IV) ändert daran nichts. Zum Jahreswechsel 2027 gilt das Umgekehrte: Wer 2026 mit 613 € knapp im Übergangsbereich lag, fällt mit der neuen Grenze von 633 € wieder unter die Minijob-Schwelle – auch das ist eine Ab- und Anmeldung.
Und wie rechnest du das ab?
Die Formelrechnung des Übergangsbereichs ist nichts für den Taschenrechner. Ein Lohnprogramm kennt den Faktor des Jahres, rechnet den reduzierten Arbeitnehmeranteil aus und meldet an die richtige Einzugsstelle – für Minijobber und Midijobber in einem Lauf.
Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.
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Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.
Häufige Fragen
Wo beginnt und wo endet der Übergangsbereich?
Er beginnt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 €, 2027: 633 €) und endet bei regelmäßig 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
Zahlt der Arbeitgeber im Midijob weniger als im Minijob?
Nicht pauschal. Im Minijob sind es 31,17 % des Entgelts an die Minijob-Zentrale; im Übergangsbereich trägt der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Gesamtbeitrag auf die beitragspflichtige Einnahme und dem reduzierten Arbeitnehmeranteil. Die genaue Höhe hängt vom Faktor F des Jahres ab, den wir hier nicht nennen, weil wir die Bekanntmachung nicht gelesen haben.
Ist ein Midijobber krankenversichert?
Ja, aus der Beschäftigung heraus – anders als ein Minijobber, für den der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keinen eigenen Versicherungsschutz begründet.
Gilt die Zeiterfassungspflicht nach § 17 MiLoG auch für Midijobber?
§ 17 Abs. 1 MiLoG nennt Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV (Minijobber) und die Wirtschaftszweige des § 2a SchwarzArbG, darunter das Gebäudereinigungsgewerbe. Ein Midijobber in einem reinen Hausmeisterbetrieb fällt nicht unter § 17 MiLoG; andere Aufzeichnungspflichten bleiben.
Quellen
Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.
- SGB IV, § 20 Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html - SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung; Geringfügigkeitsgrenze – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html - Mindestlohngesetz (MiLoG), § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 2a – Liste der Wirtschaftsbereiche, amtliche Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html - Minijob-Zentrale: Mehrere Minijobs gleichzeitig, abgerufen am 07.10.2026
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs - Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See): Der gewerbliche Minijob – Beiträge, Umlagen und Steuern, abgerufen am 07.10.2026
https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern - Offener Datensatz Lohn-Eckwerte dieser Website (Werte, Formeln und Rechtsgrundlagen je Zeile)
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