Pflichten und Prüfungen
Spielplatzkontrolle: Sichtkontrolle, Inspektion, Hauptinspektion
Drei Stufen nach DIN EN 1176-7, wer welche davon macht, was der Hausmeister selbst leistet und wie die Dokumentation aussieht – belegt mit der DGUV-Information.
Kurz gesagt
Für Spielplätze gibt es keine gesetzliche Prüffrist, sondern die Normempfehlung der DIN EN 1176-7 mit drei Stufen: visuelle Routine-Inspektion täglich bis wöchentlich durch eine eingewiesene Person – das ist der Hausmeister –, operative Inspektion monatlich bis vierteljährlich durch Sachkundige und die jährliche Hauptinspektion durch Spielplatzsachkundige oder -sachverständige. Rechtlich dahinter steht die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB; alles ist zu dokumentieren.
Die Norm selbst zitieren wir ohne Link und ohne Tabellen – sie ist urheberrechtlich geschützt. Die Stufen und Rhythmen sind aber in einer amtlichen Quelle nachlesbar: Die DGUV Information 202-022 gibt sie in ihrem Abschnitt 6 wieder und nennt dabei ausdrücklich den Hausmeister.
Warum Wohnanlagen überhaupt Spielplätze haben
Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen.
Der Spielplatz ist also Teil der baulichen Anlage, und wer ihn betreibt, sichert ihn: Nach § 823 Abs. 1 BGB ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit […] eines anderen widerrechtlich verletzt“. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt – und was erforderlich ist, bemisst sich an den anerkannten Regeln der Technik. Das ist der Weg, auf dem eine Norm ohne Gesetzesrang vor Gericht Gewicht bekommt.
Die drei Inspektionsstufen
Das Unfallgeschehen der letzten Jahre hat gezeigt, dass zentrale Ursache für viele schwere Unfälle die nicht fachkundige Prüfung und mangelhafte Instandsetzung war. Um dies auszuschließen, ist in Zuständigkeit des Trägers ein Prüfmanagement nach DIN EN 1176 Teil 7 mit qualifizierten Personen aufzustellen.
Die DGUV beschreibt die Stufen so:
- Visuelle Routineinspektion oder Sichtkontrolle (täglich – wöchentlich). „Sie dient dem Erkennen und Entfernen offensichtlicher Gefahrenquellen, zum Beispiel Verschmutzungen, Scherben oder Spritzen. Fehlerhafte und instabile Geräte sind zu sperren und an die Verantwortlichen zu melden. Diese Prüfung kann durch eine eingewiesene Person, wie zum Beispiel dem Hausmeister bzw. der Hausmeisterin oder dem Kita-Personal, durchgeführt werden.“
- Operative Inspektion oder Funktionskontrolle (monatlich – vierteljährlich). „Sie beinhaltet die Überprüfung der Funktion, der Stabilität und der Standsicherheit der Geräte, sowie der gesamten Anlage. Diese Prüfung wird häufig durch entsprechend qualifizierte Personen oder Spielplatzsachkundige geleistet.“
- Jährliche Hauptinspektion. „Sie dient der Feststellung des betriebssicheren Zustandes und beinhaltet eine detaillierte Beurteilung des Gerätezustandes, der Verankerung und der Geräteumgebung. Diese Prüfung wird ausschließlich durch Spielplatzsachkundige oder Spielplatzsachverständige geleistet.“
Und der Satz, der alles zusammenhält: „Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sind zu dokumentieren.“
| Pflicht | Abstand | Wer prüft | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Spielplatz: visuelle Routine-Inspektion | täglich bis wöchentlich, je nach Nutzung (Normempfehlung) | Hausmeister | DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB |
| Spielplatz: operative Inspektion | monatlich bis vierteljährlich (Normempfehlung) | befähigte Person | DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB |
| Spielplatz: jährliche Hauptinspektion | jährlich (Normempfehlung) | Fachbetrieb | DIN EN 1176-7 (Normempfehlung); Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB |
Tabelle seitlich scrollbar →
Werte aus dem offenen Datensatz Prüfpflichten im Wohngebäude; jede Zeile mit Fundstelle.
Was der Hausmeister selbst leistet
Nur die erste Stufe. Die Sichtkontrolle gehört in den Rundgang und in das Leistungsverzeichnis – mit Rhythmus, denn „täglich bis wöchentlich“ ist eine Spanne, die du je nach Nutzung festlegst: An einer stark genutzten Anlage in der Innenstadt eher täglich, am Spielplatz einer kleinen Wohnanlage wöchentlich. Was du dabei prüfst:
- Scherben, Spritzen, Müll, Tierkot – entfernen, Sand bei Bedarf sieben.
- Lose oder fehlende Teile, hervorstehende Schrauben, gerissene Seile, beschädigte Sitze.
- Fallschutz: Ist der lose Belag unter Schaukel und Rutsche noch da, oder hat ihn das Spiel weggetragen? Die DGUV nennt für Sand und Kies Mindestfüllhöhen plus 10 Zentimeter Zuschlag für den Wegspieleffekt.
- Standsicherheit: wackelnde Pfosten, Fäulnis am Übergang zum Fundament.
- Umgebung: Äste, Zaun, Tor zur Straße.
Findest du etwas, das die Standsicherheit betrifft, sperrst du das Gerät sofort ab und meldest es – die Reparatur beauftragt der Betreiber. Operative Inspektion und Hauptinspektion kaufst du als Betreiber bei Sachkundigen ein; als Hausmeister sorgst du dafür, dass die Berichte im Objektordner landen und Mängel abgearbeitet werden.
Dokumentation
Ohne Protokoll ist die beste Kontrolle im Schadensfall nicht geschehen. Ein Spielplatzbuch je Objekt mit Datum, Prüfer, geprüften Geräten, Befund und Maßnahme reicht; die Berichte der operativen und der Hauptinspektion werden beigeheftet. Wie lange aufbewahren, sagt keine Vorschrift – solange ein Schadensersatzanspruch verjähren kann, also mindestens drei Jahre nach Jahresende, ist die übliche Praxis.
Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.
Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Spielplatz kontrolliert werden?
Nach DIN EN 1176-7, wiedergegeben in der DGUV Information 202-022: Sichtkontrolle täglich bis wöchentlich, operative Inspektion monatlich bis vierteljährlich, Hauptinspektion jährlich. Das ist eine Normempfehlung, keine gesetzliche Frist.
Wer darf die Spielplatzkontrolle machen?
Die Sichtkontrolle eine eingewiesene Person – die DGUV nennt ausdrücklich den Hausmeister. Die operative Inspektion qualifizierte Personen oder Sachkundige, die Hauptinspektion ausschließlich Spielplatzsachkundige oder -sachverständige.
Ist die Spielplatzkontrolle Pflicht?
Eine Prüffrist steht in keinem Gesetz. Die Pflicht folgt aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB; wer die Rhythmen der DIN EN 1176-7 einhält und dokumentiert, erfüllt die anerkannten Regeln der Technik.
Muss jede Wohnanlage einen Spielplatz haben?
Die Musterbauordnung verlangt ihn bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen (§ 8 Abs. 2 MBO); die Landesbauordnungen setzen die Schwelle unterschiedlich.
Quellen
Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.
- DIN EN 1176-7:2008-08, Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb (Norm, zitiert ohne Link; Ausgabestand laut Literaturverzeichnis der DGUV Information 202-022)
- DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“, Ausgabe Mai 2020, Abschnitt 6 Inspektion und Wartung
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1383 - Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 25.09.2020
https://bauministerkonferenz.de/Dokumente/42323530.pdf - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 – Schadensersatzpflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
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