Praxis am Objekt
Winterdienst in der Praxis: Salz, Splitt oder Granulat?
Was die Streumittel tun, wo Salz verboten ist, wie du lagerst und was ins Streuprotokoll gehört.
Kurz gesagt
Streusalz taut, abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat machen die Fläche nur griffig – dafür sind sie dort erlaubt, wo Salz per kommunaler Satzung verboten ist. Ob und was du streuen darfst, steht in der Straßenreinigungs- oder Winterdienstsatzung deiner Kommune; das Umweltbundesamt empfiehlt salzfreie Mittel mit dem Blauen Engel. Was du gestreut hast, gehört ins Streuprotokoll.
Was die Streumittel tun
Es gibt zwei Wirkprinzipien, und die Wahl zwischen ihnen trifft oft nicht der Hausmeisterdienst, sondern die Kommune:
- Auftauend – Streusalz (meist Natriumchlorid) senkt den Gefrierpunkt des Wassers, die Eisschicht löst sich auf. Wirkt nur bei entsprechender Dosierung und verliert bei strengem Frost an Wirkung; das Schmelzwasser nimmt das Salz mit in Boden und Kanal.
- Abstumpfend – Splitt, Sand und mineralische Granulate tauen nichts, sondern liegen auf dem Eis und geben dem Schuh Halt. Sie wirken bei jeder Temperatur, müssen aber nach dem Tauwetter wieder aufgenommen werden.
| Mittel | Wirkung | Bei Dauerfrost | Nach dem Winter | Kommunale Zulässigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Streusalz | auftauend | nachlassend | wird weggespült | vielerorts auf Gehwegen verboten |
| Splitt | abstumpfend | unverändert | zusammenkehren, wiederverwendbar | in der Regel erlaubt |
| Sand | abstumpfend | unverändert | zusammenkehren | in der Regel erlaubt |
| Granulat (mineralisch, z. B. Blähton) | abstumpfend | unverändert | zusammenkehren | in der Regel erlaubt; UBA: energieintensiv, sparsam einsetzen |
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Die Spalte „Kommunale Zulässigkeit“ ist eine Verallgemeinerung – maßgeblich ist allein die Satzung deiner Kommune. Das Beispiel München steht im nächsten Abschnitt.
Kommunale Streusalzverbote
Ein bundes- oder landesweites Streusalzverbot gibt es nicht. Das Umweltbundesamt formuliert es so: „In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden.“ Geregelt wird das in der jeweiligen Straßenreinigungs-, Winterdienst- oder Sicherungsverordnung der Stadt – also in genau der Vorschrift, die auch die Räum- und Streuzeiten vorgibt.
Ein belegtes Beispiel ist München. Das Infoblatt des Amts für Wohnen und Migration (Stand Januar 2025) fasst die Rechtslage so zusammen:
Um Eis und Glätte von Gehwegen zu beseitigen, dürfen Sand oder Split gestreut werden. Aus Umweltschutzgründen ist die Verwendung von ätzenden Stoffen wie zum Beispiel Streusalz verboten (Paragraf 5 Absatz 2 Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung).
Dasselbe Infoblatt nennt die Räumzeiten (werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, Wiederholung bis 20 Uhr, so oft es nötig ist) und hält fest, dass die Pflicht „auch auf Hausmeisterdienste übertragen werden“ kann. Was diese Übertragung für die Haftung bedeutet, steht auf der Seite Winterdienst und Haftung.
Vor dem ersten Einsatz: die Satzung lesen
Für jedes Objekt in einer anderen Kommune gilt eine andere Satzung. Prüfe drei Punkte: Ist Salz auf Gehwegen verboten, gibt es Ausnahmen bei Eisregen, und bis wann muss geräumt sein? Das Ergebnis gehört ins Leistungsverzeichnis – sonst kaufst du im Herbst Streusalz für ein Objekt, auf dem du es nicht einsetzen darfst.
Was Streusalz anrichtet
Die Gründe für die Verbote beschreibt das Umweltbundesamt auf seiner Streumittel-Seite (Stand 28.11.2024). Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in Kläranlagen und Oberflächengewässer; im Boden werden bei überhöhtem Salzgehalt „wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen“. Bei Pflanzen führt direkter Kontakt zu Verätzungen, die langfristige Anreicherung zu „Aufhellungen an den Blatträndern“, vorzeitigem Laubfall und höherer Krankheitsanfälligkeit – das UBA nennt ausdrücklich Alleebäume wie Ahorn und Linde. Bei Haustieren kann „längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen“. Und Salze greifen Beton an, weil sie die Bewehrung korrodieren lassen – ein Argument, das Eigentümer mit Tiefgaragenrampen unmittelbar betrifft.
Die Empfehlung des UBA lautet entsprechend: zeitnah Schnee schippen, damit gar kein Streumittel nötig wird; wenn doch, „salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat“, erkennbar am Blauen Engel. Das Umweltzeichen dafür trägt die Nummer RAL-UZ 13. Nach dem Tauwetter: „Fegen Sie nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder.“
Streugut lagern
Streugut wird im Herbst gekauft und über Monate in kleinen Mengen verbraucht. Drei Praxisregeln, die keiner Norm bedürfen:
- Trocken und geschlossen. Salz zieht Feuchtigkeit und verklumpt zu einem Block, der sich nicht mehr streuen lässt; feuchter Splitt friert im Eimer zusammen. Deckelbehälter oder Streugutboxen am Objekt lösen beides – und sie sind der Grund, warum der Minijobber um 6 Uhr nicht erst in den Transporter muss.
- Am Objekt, nicht im Lager. Der Winterdienst beginnt vor 7 Uhr; wer das Streugut dort hat, wo es gebraucht wird, spart die Fahrt und den Streit über die Uhrzeit.
- Getrennt nach Objekt. Wenn in einer Kommune Salz verboten ist und in der nächsten nicht, gehören zwei Behälter in den Wagen – und die Beschriftung verhindert den Griff ins falsche Fass.
Streuwagen oder Hand
Ein Streuwagen dosiert gleichmäßig und schont den Rücken; ab einigen hundert Metern Gehweg je Objekt lohnt er sich allein wegen der Zeit. Für kurze Zugänge, Treppen und Rampen bleibt die Handschaufel das richtige Werkzeug. Wichtig bei beidem: Die Dosierung muss zum Mittel passen – abstumpfende Mittel brauchen eine geschlossene Decke, Salz dagegen so wenig wie möglich. Eine Mengenangabe je Quadratmeter nennt das Umweltbundesamt nicht; wir erfinden deshalb auch keine.
Das Streuprotokoll
Wer für ein Objekt räumt und streut, sollte festhalten, wann er was auf welcher Fläche getan hat. Das Protokoll ist im Streitfall der einzige Beleg dafür, dass die übernommene Pflicht erfüllt wurde – die Einzelheiten zur Beweislast stehen auf der Haftungsseite. Für die Praxis genügt ein Blatt je Objekt mit diesen Spalten:
| Spalte | Eintrag |
|---|---|
| Datum, Uhrzeit Beginn und Ende | z. B. 14.01., 05:40–06:10 Uhr |
| Wetterlage | Schneefall / Glatteis / Eisregen / Tauwetter |
| Fläche | Gehweg Straßenseite, Zugang Haus 3, Tiefgaragenrampe |
| Maßnahme | geräumt / gestreut / beides |
| Streumittel und Menge | Splitt, ca. 1 Eimer; Salz nur, wo erlaubt |
| Name | wer den Einsatz ausgeführt hat |
| Besonderheiten | parkendes Fahrzeug, Streugutbox leer, Nachstreuen um 14 Uhr |
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Die Zeiten sind Beispiele. Ob ein Einsatz rechtzeitig war, bestimmt die Satzung der Kommune, nicht dieses Protokoll.
Zeiterfassung liefert die Hälfte des Protokolls
Wer die Arbeitszeiten seiner Minijobber ohnehin je Objekt erfasst, hat Datum, Beginn, Ende und Name bereits. Fehlen nur Wetter, Fläche und Mittel. Wie Zeiterfassung im Hausmeisterdienst aussieht, steht unter Zeiterfassung.
Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.
Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.
Häufige Fragen
Ist Streusalz auf Gehwegen verboten?
Nicht bundesweit, aber in vielen Kommunen per Satzung – München etwa verbietet „ätzende Stoffe wie zum Beispiel Streusalz“ auf Gehwegen nach § 5 Abs. 2 seiner Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung. Maßgeblich ist die Satzung der Kommune, in der das Objekt liegt.
Salz oder Splitt: was ist besser?
Salz taut, Splitt macht griffig. Wo Salz verboten ist, entscheidet die Frage sich von selbst. Das Umweltbundesamt empfiehlt salzfreie, abstumpfende Mittel mit dem Blauen Engel; Splitt lässt sich nach dem Winter zusammenkehren und wiederverwenden.
Woran erkenne ich umweltverträgliches Streugut?
Am Blauen Engel. Das Umweltzeichen für salzfreie abstumpfende Streumittel trägt laut Umweltbundesamt die Nummer RAL-UZ 13.
Muss ich den Splitt nach dem Winter wieder aufnehmen?
Das Umweltbundesamt empfiehlt es ausdrücklich: nach der Schneeschmelze zusammenfegen und beim nächsten Schneefall wiederverwenden. Ob die Aufnahme vorgeschrieben ist, regelt die kommunale Satzung.
Brauche ich ein Streuprotokoll?
Vorgeschrieben ist es nicht, aber es ist im Streitfall der Beleg dafür, dass du die übernommene Räum- und Streupflicht erfüllt hast. Datum, Uhrzeit, Fläche, Mittel und Name genügen.
Quellen
Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.
- Umweltbundesamt, Umwelttipp „Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz“, Stand 28.11.2024
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/streumittel-streusalz - Umweltbundesamt, „Wie sind alternative Streumittel aus Umweltsicht zu bewerten?“ (Umweltzeichen Blauer Engel RAL-UZ 13)
https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-sind-alternative-streumittel-aus-umweltsicht-zu - Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, Infoblatt „Leise rieselt der Schnee“ — Räum- und Streupflicht, Streusalzverbot nach § 5 Abs. 2 Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung, Stand Januar 2025
https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/wohnungsamt/Mietberatung/LHM-Infoblatt-Schneeraeumen.pdf
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