Anleitung

Minijobber anmelden: Schritt für Schritt zur Minijob-Zentrale

Betriebsnummer, Berufsgenossenschaft, Befreiungsantrag, elektronische Anmeldung und Sofortmeldung – in der Reihenfolge, in der ein Hausmeisterbetrieb sie braucht.

Kurz gesagt

Einen Minijobber anmelden heißt: Beschäftigung prüfen, Berufsgenossenschaft und Betriebsnummer besorgen, Arbeitsvertrag und Befreiungsantrag regeln, dann die elektronische Anmeldung an die Minijob-Zentrale (Einzugsstelle 98000006) – und, falls dein Betrieb zum Gebäudereinigungsgewerbe zählt, zusätzlich eine Sofortmeldung am ersten Arbeitstag.

Die sieben Schritte

Schritt 1: Prüfen, ob es ein Minijob ist

Vor der Anmeldung beurteilst du die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich: Bleibt das regelmäßige Arbeitsentgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (603 € im Jahr 2026, 633 € ab 2027)? Hat die Person weitere Minijobs, die zusammengerechnet werden (§ 8 Abs. 2 SGB IV)? Die Minijob-Zentrale stellt dafür einen Personalfragebogen bereit, den du vom Minijobber ausfüllen lässt – er ist zugleich Teil deiner Lohnunterlagen und Nachweis bei der Betriebsprüfung. Der Fragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag.

Schritt 2: Berufsgenossenschaft und Unternehmensnummer

Als Unternehmer musst du dich binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden (§ 192 Abs. 1 SGB VII) – die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO gilt dabei als Mitteilung. Die Berufsgenossenschaft vergibt die Unternehmensnummer, die du im nächsten Schritt brauchst. Welche Berufsgenossenschaft für einen Hausmeisterbetrieb zuständig ist, klärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; wir nennen hier bewusst keine, weil die Zuordnung von der tatsächlichen Tätigkeit abhängt.

Schritt 3: Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen

Nach § 18i Abs. 1 SGB IV beantragst du für jeden Beschäftigungsbetrieb elektronisch eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit; dazu gehören Name und Anschrift des Betriebs, Beschäftigungsort, wirtschaftliche Tätigkeit, Rechtsform und die Unternehmensnummer (§ 18i Abs. 2 SGB IV). Die achtstellige Betriebsnummer ist Pflichtangabe jeder Meldung. Die Minijob-Zentrale rät, nach Erhalt etwa drei Tage mit der ersten Anmeldung zu warten, bis die Nummer in ihrem System hinterlegt ist.

Schritt 4: Arbeitsvertrag und Befreiungsantrag zur Rentenversicherung

Der Arbeitsvertrag regelt Arbeitszeit, Verdienst und Urlaub. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 %; sie können sich nach § 6 Abs. 1b SGB VI auf Antrag befreien lassen. Der schriftliche oder elektronische Befreiungsantrag wird dir als Arbeitgeber übergeben und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Du meldest ihn mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen, an die Minijob-Zentrale; widerspricht sie nicht binnen eines Monats, gilt die Befreiung als erteilt (§ 6 Abs. 3 und 4 SGB VI).

Schritt 5: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Die Anmeldung läuft elektronisch – über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal (dafür brauchst du ein ELSTER-Organisationszertifikat). Einzugsstelle für Minijobs ist die Minijob-Zentrale mit der Einzugsstellennummer 98000006. Für einen Minijob mit Verdienstgrenze gibst du laut Minijob-Zentrale die Personengruppe 109 und als Meldegrund in der Regel 10 (Beginn der Beschäftigung) an; der Beitragsgruppenschlüssel hängt von Krankenversicherung und Rentenversicherungspflicht ab. Dazu kommen Versicherungsnummer, Tätigkeitsschlüssel und Beschäftigungsbeginn.

Schritt 6: Sofortmeldung, wenn du im Gebäudereinigungsgewerbe tätig bist

§ 28a Abs. 4 SGB IV verlangt von Arbeitgebern bestimmter Wirtschaftszweige, den Tag des Beschäftigungsbeginns spätestens bei der Aufnahme der Beschäftigung an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden. Das Gebäudereinigungsgewerbe steht als Nummer 6 in dieser Liste. Ob dein Hausmeisterbetrieb dazugehört, hängt davon ab, ob die Reinigung den Betrieb prägt – das kannst nur du anhand deines Gewerbes beurteilen; im Zweifel ist die Sofortmeldung die sichere Seite. Sie gilt nicht als Anmeldung, die Anmeldung aus Schritt 5 bleibt zusätzlich fällig.

Schritt 7: Laufende Pflichten ab dem ersten Arbeitstag

Monatlich: Beitragsnachweis und Zahlung der Pauschalabgaben (zusammen 31,17 %) an die Minijob-Zentrale, Entgeltabrechnung für den Minijobber. Täglich bis spätestens sieben Kalendertage danach: Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach § 17 MiLoG, Aufbewahrung 2 Jahre. Bei Austritt, Jahreswechsel und Änderungen: die jeweilige Meldung.

Die Sofortmeldung im Wortlaut

§ 28a Abs. 4 Satz 1 SGB IV – Sofortmeldung

Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen: 1. im Baugewerbe, 2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, 3. im Personenbeförderungsgewerbe, 4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste, 5. im Schaustellergewerbe, 6. im Gebäudereinigungsgewerbe, 7. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, 8. in der Fleischwirtschaft mit Ausnahme des Fleischerhandwerks nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft, 9. im Prostitutionsgewerbe, 10. im Wach- und Sicherheitsgewerbe, 11. im Friseur- und Kosmetikgewerbe.

Viertes Buch Sozialgesetzbuch, gesetze-im-internet.de, gelesen 07.10.2026 · Die Meldung enthält Name, Versicherungsnummer, Betriebsnummer und den Tag der Beschäftigungsaufnahme (Satz 2).

Hausmeister oder Gebäudereiniger?

Ein reiner Hausmeisterservice (Kleinreparaturen, Winterdienst, Grünpflege, Kontrollgänge) steht nicht in der Liste. Sobald Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung den Betrieb prägen, bist du im Gebäudereinigungsgewerbe – mit Sofortmeldung, Ausweismitführungspflicht nach § 2a SchwarzArbG und einem Branchenmindestlohn. Eine feste Prozentgrenze, ab der die Reinigung „prägt“, nennt das Gesetz nicht.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Wortlaut

§ 6 Abs. 1b Satz 1 bis 4 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht

Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder § 8a in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches ausüben, werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Der schriftliche oder elektronische Befreiungsantrag ist dem Arbeitgeber zu übergeben. § 8 Absatz 2 des Vierten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen Beschäftigung nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig ist. Der Antrag kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden und ist vorbehaltlich des Absatzes 6 für die Dauer der Beschäftigungen bindend.

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, gesetze-im-internet.de, gelesen 07.10.2026

Was du für die Anmeldung bereitlegst

Angaben für die Anmeldung eines Minijobs mit Verdienstgrenze
AngabeWoherHinweis
Betriebsnummer (8-stellig)Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeitohne sie keine Meldung (§ 18i SGB IV)
UnternehmensnummerBerufsgenossenschaftVoraussetzung für die Betriebsnummer
EinzugsstellennummerMinijob-Zentrale98000006
Versicherungsnummer des MinijobbersVersicherungsnummernachweisfehlt sie, Geburtsdaten und Anschrift angeben
PersonengruppeMinijob-Zentrale109 bei Minijob mit Verdienstgrenze
MeldegrundMinijob-Zentrale10 = Beginn der Beschäftigung
TätigkeitsschlüsselBundesagentur für ArbeitSchulbildung, Ausbildung, Vertragsform
Befreiungsantrag RVvom Minijobber, falls gewünschtbindend für die Dauer der Beschäftigung

Tabelle seitlich scrollbar →

Schlüsselzahlen laut Minijob-Zentrale, abgerufen am 07.10.2026; verbindlich ist die jeweils aktuelle Fassung der Meldeverfahren.

Und wie rechnest du das ab?

Alles ab Schritt 5 ist Routine, die jeden Monat wiederkommt: Anmeldung, Beitragsnachweis, Abrechnung, Jahresmeldung. Ein Lohnprogramm mit zertifizierter Meldeschnittstelle schickt diese Meldungen direkt an die Minijob-Zentrale – das SV-Meldeportal brauchst du dann nicht.

Dieser Abschnitt gibt den Stand unserer Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls; verbindliche Auskunft gibt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Genannte Gerichtsentscheidungen sind Einzelfälle.

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Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.

Häufige Fragen

Wo melde ich einen gewerblichen Minijobber an?

Bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, elektronisch über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Einzugsstellennummer: 98000006.

Brauche ich eine Betriebsnummer, bevor ich jemanden einstelle?

Ja. § 18i Abs. 1 SGB IV verpflichtet dich, für jeden Beschäftigungsbetrieb eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen; ohne sie lässt sich keine Meldung abgeben. Vorher brauchst du die Unternehmensnummer deiner Berufsgenossenschaft.

Muss ein Hausmeisterservice eine Sofortmeldung abgeben?

Nur, wenn er zum Gebäudereinigungsgewerbe gehört (§ 28a Abs. 4 Nr. 6 SGB IV). Ein Betrieb, der überwiegend Hausmeisterleistungen ohne Gebäudereinigung erbringt, steht nicht in der Liste. Im Zweifel ist die Sofortmeldung die sichere Variante.

Bis wann muss die Anmeldung erfolgen?

Die Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Für die reguläre Anmeldung gilt die Frist des Meldeverfahrens nach § 28a Abs. 1 SGB IV; praktisch gibst du sie mit der ersten Entgeltabrechnung ab, besser sofort.

Wer entscheidet über die Befreiung von der Rentenversicherung?

Der Minijobber beantragt sie bei dir, du meldest sie an die Minijob-Zentrale. Widerspricht die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang deiner Meldung, gilt die Befreiung als erteilt (§ 6 Abs. 3 SGB VI).

Quellen

Diese Seite stützt sich auf die folgenden Quellen. Alle Angaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegen den dort dokumentierten Stand geprüft.

  1. SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung; Geringfügigkeitsgrenze – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
  2. SGB IV, § 18i Betriebsnummer für Beschäftigungsbetriebe der Arbeitgeber – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18i.html
  3. SGB IV, § 28a Meldepflicht (Absatz 4: Sofortmeldung) – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html
  4. SGB VI, § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht (Absatz 1b) – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html
  5. SGB VII, § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern – amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__192.html
  6. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten – amtliche Fassung, gelesen am 07.10.2026
    https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
  7. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 2a – Liste der Wirtschaftsbereiche, amtliche Fassung
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html
  8. Minijob-Zentrale: Gewerblichen Minijob anmelden – so geht's, abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/minijob-im-gewerbe-anmelden
  9. Minijob-Zentrale: Voraussetzungen zur Anmeldung eines Minijobs im Gewerbe, abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/voraussetzung-zur-anmeldung-eines-minijobs
  10. Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See): Der gewerbliche Minijob – Beiträge, Umlagen und Steuern, abgerufen am 07.10.2026
    https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern

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