Für Hausmeisterdienste und Gebäudebetreuung
Pflichten, Preise, Minijob – mit Fundstelle statt Faustregel
Welche Prüfungen ein Objekt braucht, was ein Minijobber wirklich kostet, wie ein Stundensatz entsteht und welche Hausmeisterkosten auf Mieter umlegbar sind: belegt mit Normtexten im Wortlaut, offenen Daten und Rechnern.
Kurz gesagt
Ein Hausmeisterbetrieb ist meist ein Inhaber mit Minijobbern und ein paar Dutzend Objekten. Seine drei Dauerfragen: Was muss ich wann prüfen? (Prüfkalender), Was kostet mich eine Aushilfe wirklich? (Minijob-Rechner) und Wie komme ich vom Aufwand zum Angebot? (Stundensatz-Rechner). Dazu die Rechtslage im Wortlaut – und Lexware als Antwort auf „und wie rechne ich das ab?“.
Wo möchtest du anfangen?
Drei Dinge, die hier anders sind
- Pflicht ist nicht gleich Empfehlung. Ob ein Prüfintervall aus einer Verordnung, einer Norm oder einer Satzung stammt, steht in jeder Zeile des Prüfpflichten-Datensatzes – und im Prüfkalender.
- Wir benennen, was nicht belegt ist. Für Stundensätze von Hausmeisterdiensten gibt es keine belastbare Erhebung; wir nennen deshalb keine Marktspannen, sondern zeigen den Rechenweg. Für Reinigungszeiten je Quadratmeter fehlt eine zitierfähige Quelle – also gibt es dafür keinen Rechner.
- Eine Lösung fürs Büro, offen gekennzeichnet. Für Rechnung, Belege und Lohn nennen wir Lexware Office und Lohn & Gehalt – Lexware ist Partner dieser Website, jede Nennung ist eine Anzeige. Die Seiten zu Pflichten und Recht bleiben frei von Partnerlinks.
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Stand: 7. Oktober 2026 · Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich die Rechtslage oder die Datenlage ändert.