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    "id": "hausmeister-leistungen-betrkv",
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    "site": "hausmeister-ratgeber.de",
    "title": "Hausmeisterleistungen: umlagefähig nach BetrKV?",
    "description": "Typische Tätigkeiten eines Hausmeisters und ob ihre Kosten als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen — je Zeile mit Kostenart, Begründung, Doppelansatz-Hinweis und Rechtsgrundlage.",
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    "itemNoun": "Tätigkeiten",
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    "attribution": "hausmeister-ratgeber.de",
    "created": "2026-10-07",
    "modified": "2026-10-07",
    "priceNote": "Bewusst ohne Preise: Referenzdaten zu Pflichten, Grenzwerten und Rechtslagen, keine Produkte.",
    "methodikNote": "Grundlage ist § 2 Nr. 14 BetrKV im Wortlaut: umlagefähig sind Vergütung, Sozialbeiträge und geldwerte Leistungen für den Hauswart, nicht aber Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung. Wo die Einordnung von der Rechtsprechung abhängt, steht das Aktenzeichen im Feld rechtsprechung — fehlt es, ist der Fall als strittig gekennzeichnet statt entschieden.",
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      "title": "Hausmeisterkosten umlagefähig?",
      "text": "§ 2 Nr. 14 BetrKV im Wortlaut, Abgrenzung und Darlegungspflicht."
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      "name": "Aufzug beaufsichtigen, bedienen, überwachen und pflegen",
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      "description": "§ 2 Nr. 7 BetrKV nennt die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie der Reinigung der Anlage.",
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        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 BetrKV (Hauswart) bzw. Nr. 7 (Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs)",
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        "doppelansatz": "Lohn nur einmal, über Nr. 14 oder Nr. 7 (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV).",
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      "note": "Die Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle nach BetrSichV ist eine eigene Position nach Nr. 7; die Instandsetzung nach einem Mangel bleibt nicht umlagefähig."
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      "name": "Einhaltung der Hausordnung überwachen (Ruhezeiten, Reinigungsplan, Winterdienstplan)",
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      "description": "Der BGH zählt zum Ordnungsbereich eines Hauswarts im Wesentlichen die Einhaltung der Hausordnung, ausdrücklich die Überwachung der Treppenhausreinigung, des Winterdienstes und der Ruhezeiten.",
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        "begruendung": "Der BGH zählt zum Ordnungsbereich eines Hauswarts im Wesentlichen die Einhaltung der Hausordnung, ausdrücklich die Überwachung der Treppenhausreinigung, des Winterdienstes und der Ruhezeiten.",
        "doppelansatz": "Kein Doppelansatz-Problem, weil die Tätigkeit nur unter Nr. 14 fällt.",
        "rechtsprechung": "BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19, Rn. 18",
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      "name": "Gartenpflege, Rasenmähen, Heckenschnitt, Laub",
      "category": "hausmeisterleistung",
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      "description": "§ 2 Nr. 10 BetrKV nennt die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand sowie der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.",
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        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 BetrKV (Hauswart) bzw. Nr. 10 (Gartenpflege)",
        "begruendung": "§ 2 Nr. 10 BetrKV nennt die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand sowie der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.",
        "doppelansatz": "Lohn nur einmal, über Nr. 14 oder Nr. 10 (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV); Pflanzen, Sand und Betriebsstoffe sind Sachkosten nach Nr. 10.",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
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      "note": "Die Neuanlage oder Umgestaltung einer Außenanlage ist keine Pflege; die Erneuerung einzelner Pflanzen und Gehölze ist dagegen in Nr. 10 ausdrücklich genannt."
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      "name": "Heizungsanlage bedienen, überwachen und pflegen (Sichtkontrolle, Entlüften, Störanzeige prüfen)",
      "category": "hausmeisterleistung",
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      "description": "§ 2 Nr. 4 Buchstabe a BetrKV nennt die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums.",
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        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 BetrKV (Hauswart) bzw. Nr. 4 Buchstabe a (Betrieb der zentralen Heizungsanlage)",
        "begruendung": "§ 2 Nr. 4 Buchstabe a BetrKV nennt die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums.",
        "doppelansatz": "Lohn nur einmal, über Nr. 14 oder Nr. 4 (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV).",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
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      "note": "Eine Reparatur an der Anlage ist Instandsetzung und nicht umlagefähig (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 1, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV)."
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      "id": "muellplatz",
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      "name": "Müllstandplatz reinigen, Tonnen bereitstellen und zurückholen",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "ja",
      "description": "§ 2 Nr. 8 BetrKV zählt zu den Kosten der Müllbeseitigung neben den Gebühren der Müllabfuhr die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; das Bereitstellen der Tonnen und das Reinigen des Standplatzes gehören dazu.",
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        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 BetrKV (Hauswart) bzw. Nr. 8 (Müllbeseitigung, nicht öffentliche Maßnahmen)",
        "begruendung": "§ 2 Nr. 8 BetrKV zählt zu den Kosten der Müllbeseitigung neben den Gebühren der Müllabfuhr die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; das Bereitstellen der Tonnen und das Reinigen des Standplatzes gehören dazu.",
        "doppelansatz": "Lohn nur einmal, über Nr. 14 oder Nr. 8 (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV).",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
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      "note": "Die Entsorgung von illegal abgestelltem Sperrmüll ist hier nicht erfasst; dazu haben wir keine BGH-Entscheidung gelesen und führen die Frage im Text als umstritten."
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      "name": "Routinemäßige Kontrollgänge (Fluchtwege, Außentüren, Beleuchtung, Haustechnik, Glas)",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "ja",
      "description": "Der BGH ordnet ohne konkreten Anlass in festen Intervallen durchgeführte Maßnahmen der Kontrolle und Überwachung im Sicherheitsinteresse der typischen Hauswartaufgabe zu, in den allgemein zugänglichen Räumen und Flächen für Sicherheit und Ordnung zu sorgen; diese Kosten sind Betriebskosten.",
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        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 BetrKV (Hauswart)",
        "begruendung": "Der BGH ordnet ohne konkreten Anlass in festen Intervallen durchgeführte Maßnahmen der Kontrolle und Überwachung im Sicherheitsinteresse der typischen Hauswartaufgabe zu, in den allgemein zugänglichen Räumen und Flächen für Sicherheit und Ordnung zu sorgen; diese Kosten sind Betriebskosten.",
        "doppelansatz": "Kein Doppelansatz-Problem, weil die Tätigkeit nur unter Nr. 14 fällt.",
        "rechtsprechung": "BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19, Rn. 17 f. (Sicherheits- und Ordnungsbereich als umlagefähige Hauswarttätigkeit)",
        "fundstelle": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2019/VIII_ZR__62-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1"
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        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
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    {
      "id": "treppenhausreinigung",
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      "name": "Treppenhausreinigung durch den Hausmeister",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "ja",
      "description": "Die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile (Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs) ist in § 2 Nr. 9 BetrKV ausdrücklich als Betriebskosten genannt; erledigt sie der Hauswart, läuft seine Arbeitsleistung über Nr. 14.",
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        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 BetrKV (Hauswart) bzw. Nr. 9 (Gebäudereinigung)",
        "begruendung": "Die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile (Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs) ist in § 2 Nr. 9 BetrKV ausdrücklich als Betriebskosten genannt; erledigt sie der Hauswart, läuft seine Arbeitsleistung über Nr. 14.",
        "doppelansatz": "Der Lohnanteil darf nur einmal angesetzt werden, über Nr. 14 oder über Nr. 9, nicht über beide (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV); Reinigungsmittel bleiben Sachkosten nach Nr. 9.",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
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      "id": "winterdienst",
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      "name": "Winterdienst (Schneeräumen, Streuen) auf dem Grundstück",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "ja",
      "description": "§ 2 Nr. 8 BetrKV zählt zu den Kosten der Straßenreinigung ausdrücklich die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; der BGH nennt die Überwachung des Winterdienstes als Ordnungsaufgabe des Hauswarts, deren Kosten umlagefähig sind.",
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        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 BetrKV (Hauswart) bzw. Nr. 8 (Straßenreinigung, nicht öffentliche Maßnahmen)",
        "begruendung": "§ 2 Nr. 8 BetrKV zählt zu den Kosten der Straßenreinigung ausdrücklich die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; der BGH nennt die Überwachung des Winterdienstes als Ordnungsaufgabe des Hauswarts, deren Kosten umlagefähig sind.",
        "doppelansatz": "Lohn nur einmal, über Nr. 14 oder Nr. 8 (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV); Streugut und Geräte sind Sachkosten nach Nr. 8.",
        "rechtsprechung": "BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19, Rn. 18 (Überwachung des Winterdienstes als umlagefähige Ordnungsaufgabe des Hauswarts)",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
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      "source": {
        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
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      "note": "Ob der Winterdienst überhaupt beim Eigentümer liegt, regelt die Satzung der Gemeinde; die Haftungsseite steht auf winterdienst-haftung.html."
    },
    {
      "id": "handwerker-einweisen",
      "type": "reference",
      "name": "Handwerker und Fremdfirmen einweisen und beaufsichtigen",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "teilweise",
      "description": "Der BGH nennt die Einweisung von Handwerkern im Rahmen umlagefähiger Wartungs-, Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten als umlagefähige Sicherheitsaufgabe; die Begleitung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten betrifft dagegen die Instandsetzung und ist nach § 2 Nr. 14 Halbsatz 1 BetrKV ausgenommen.",
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        "umlagefaehig": "teilweise",
        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 BetrKV (Hauswart)",
        "begruendung": "Der BGH nennt die Einweisung von Handwerkern im Rahmen umlagefähiger Wartungs-, Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten als umlagefähige Sicherheitsaufgabe; die Begleitung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten betrifft dagegen die Instandsetzung und ist nach § 2 Nr. 14 Halbsatz 1 BetrKV ausgenommen.",
        "doppelansatz": "Kein Doppelansatz-Problem, weil die Tätigkeit nur unter Nr. 14 fällt.",
        "rechtsprechung": "BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19, Rn. 18",
        "fundstelle": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2019/VIII_ZR__62-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1"
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        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
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      "note": "Entscheidend ist der Zweck des Einsatzes, den der Hausmeister begleitet: Wartung und Pflege ja, Reparatur nein."
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    {
      "id": "zaehler-ablesen",
      "type": "reference",
      "name": "Zähler und Heizkostenverteiler ablesen",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "teilweise",
      "description": "§ 2 Nr. 2 und Nr. 4 Buchstabe a BetrKV nennen die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; das Erstellen der Betriebskostenabrechnung selbst ist Verwaltung und nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausgenommen.",
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        "umlagefaehig": "teilweise",
        "kostenart": "§ 2 Nr. 2 BetrKV (Wasserversorgung) und Nr. 4 Buchstabe a (Verbrauchserfassung) für die Ablesung; § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV (Verwaltungskosten) für die Abrechnung",
        "begruendung": "§ 2 Nr. 2 und Nr. 4 Buchstabe a BetrKV nennen die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; das Erstellen der Betriebskostenabrechnung selbst ist Verwaltung und nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausgenommen.",
        "doppelansatz": "Lohn für die Ablesung nur einmal, über Nr. 14 oder Nr. 2 bzw. Nr. 4 (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV).",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
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        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
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      "note": "Eine BGH-Entscheidung speziell zur Ablesung durch den Hauswart haben wir nicht gelesen; die Zuordnung folgt aus dem Wortlaut der Nummern 2 und 4."
    },
    {
      "id": "sperrmuell-entsorgung",
      "type": "reference",
      "name": "Illegal abgestellten Sperrmüll entsorgen",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "strittig",
      "description": "Der Wortlaut von § 2 Nr. 8 BetrKV erfasst die laufende Müllbeseitigung; ob das einmalige Beseitigen von Sperrmüll, den Dritte abstellen, noch laufend im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrKV entsteht, lässt sich aus dem Wortlaut nicht sicher beantworten.",
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        "umlagefaehig": "strittig",
        "kostenart": "§ 2 Nr. 8 BetrKV (Müllbeseitigung) nennt nur Gebühren und entsprechende nicht öffentliche Maßnahmen",
        "begruendung": "Der Wortlaut von § 2 Nr. 8 BetrKV erfasst die laufende Müllbeseitigung; ob das einmalige Beseitigen von Sperrmüll, den Dritte abstellen, noch laufend im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrKV entsteht, lässt sich aus dem Wortlaut nicht sicher beantworten.",
        "doppelansatz": "Falls umlagefähig: Lohn nur einmal, über Nr. 14 oder Nr. 8 (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV).",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
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      "source": {
        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
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      "note": "Wir haben dazu keine Entscheidung des BGH gelesen und führen die Frage als umstritten; wer sie klären muss, braucht eine Auskunft zum Einzelfall."
    },
    {
      "id": "leuchtmittel-tauschen",
      "type": "reference",
      "name": "Leuchtmittel im Treppenhaus und an der Außenbeleuchtung tauschen",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "strittig",
      "description": "§ 2 Nr. 11 BetrKV beschränkt die Kosten der Beleuchtung auf den Strom für Außenbeleuchtung und gemeinsam genutzte Gebäudeteile; die Kontrolle, ob die Beleuchtung funktioniert, nennt der BGH als umlagefähige Sicherheitsaufgabe, der Austausch selbst lässt sich als Verbrauchsmaterial oder als Erneuerung einordnen.",
      "attributes": {
        "umlagefaehig": "strittig",
        "kostenart": "§ 2 Nr. 11 BetrKV nennt nur den Strom; der Austausch ist dort nicht genannt",
        "begruendung": "§ 2 Nr. 11 BetrKV beschränkt die Kosten der Beleuchtung auf den Strom für Außenbeleuchtung und gemeinsam genutzte Gebäudeteile; die Kontrolle, ob die Beleuchtung funktioniert, nennt der BGH als umlagefähige Sicherheitsaufgabe, der Austausch selbst lässt sich als Verbrauchsmaterial oder als Erneuerung einordnen.",
        "doppelansatz": "Falls umlagefähig: Lohn nur einmal, über Nr. 14 oder Nr. 11 bzw. Nr. 17 (§ 2 Nr. 14 Halbsatz 2 BetrKV).",
        "rechtsprechung": "BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19, Rn. 18 (nur zur Kontrolle der Beleuchtung, nicht zum Austausch)",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
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      "source": {
        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
      },
      "note": "Zum Austausch von Leuchtmitteln durch den Hauswart haben wir keine Entscheidung des BGH gelesen; die Frage ist nach dem Wortlaut offen und wird im Text als umstritten geführt."
    },
    {
      "id": "kleinreparaturen",
      "type": "reference",
      "name": "Kleinreparaturen (Türschließer, Dichtungen, Klingelanlage, Briefkastenschloss)",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "nein",
      "description": "Reparaturen beseitigen durch Abnutzung, Alterung und Witterung entstandene Mängel und sind damit Instandhaltung oder Instandsetzung; § 2 Nr. 14 BetrKV nimmt den darauf entfallenden Anteil der Hauswartvergütung ausdrücklich aus.",
      "attributes": {
        "umlagefaehig": "nein",
        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 Halbsatz 1 BetrKV in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)",
        "begruendung": "Reparaturen beseitigen durch Abnutzung, Alterung und Witterung entstandene Mängel und sind damit Instandhaltung oder Instandsetzung; § 2 Nr. 14 BetrKV nimmt den darauf entfallenden Anteil der Hauswartvergütung ausdrücklich aus.",
        "doppelansatz": "Entfällt, weil der Anteil gar nicht umlagefähig ist.",
        "rechtsprechung": "BGH, Versäumnisurteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07, Leitsatz b (Vermieter muss den nicht umlagefähigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsanteil nachvollziehbar herausrechnen)",
        "fundstelle": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2007/VIII_ZR__27-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"
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      "source": {
        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
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      "note": "Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist ein anderes Instrument und hier nicht behandelt."
    },
    {
      "id": "notdienstbereitschaft",
      "type": "reference",
      "name": "Notdienstbereitschaft außerhalb der Geschäftszeiten (Notdienstpauschale)",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "nein",
      "description": "Mit der Notdienstpauschale werden die Entgegennahme von Störungsmeldungen und die Veranlassung von Reparaturmaßnahmen durch Dritte vergütet; das sind Verwaltungstätigkeiten, keine allgemeine Kontroll- und Überwachungstätigkeit, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Geschäftszeiten anfallen.",
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        "umlagefaehig": "nein",
        "kostenart": "§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV (Verwaltungskosten)",
        "begruendung": "Mit der Notdienstpauschale werden die Entgegennahme von Störungsmeldungen und die Veranlassung von Reparaturmaßnahmen durch Dritte vergütet; das sind Verwaltungstätigkeiten, keine allgemeine Kontroll- und Überwachungstätigkeit, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Geschäftszeiten anfallen.",
        "doppelansatz": "Entfällt, weil die Position gar nicht umlagefähig ist.",
        "rechtsprechung": "BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19, Leitsatz und Rn. 19",
        "fundstelle": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2019/VIII_ZR__62-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1"
      },
      "source": {
        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
      }
    },
    {
      "id": "schoenheitsreparaturen",
      "type": "reference",
      "name": "Schönheitsreparaturen (Treppenhaus streichen, Tapezieren)",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "nein",
      "description": "Schönheitsreparaturen sind in § 2 Nr. 14 BetrKV namentlich von den umlagefähigen Hauswartkosten ausgenommen.",
      "attributes": {
        "umlagefaehig": "nein",
        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 Halbsatz 1 BetrKV",
        "begruendung": "Schönheitsreparaturen sind in § 2 Nr. 14 BetrKV namentlich von den umlagefähigen Hauswartkosten ausgenommen.",
        "doppelansatz": "Entfällt, weil der Anteil gar nicht umlagefähig ist.",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html"
      },
      "source": {
        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
      }
    },
    {
      "id": "verwaltungstaetigkeiten",
      "type": "reference",
      "name": "Verwaltungstätigkeiten (Mängelmeldungen entgegennehmen, Fachfirmen beauftragen, Mieterkorrespondenz)",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "nein",
      "description": "§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nimmt die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte aus; der BGH ordnet die Entgegennahme von Störungsmeldungen und die Beauftragung von Fachfirmen der Grundstücksverwaltung zu.",
      "attributes": {
        "umlagefaehig": "nein",
        "kostenart": "§ 2 Nr. 14 Halbsatz 1 BetrKV in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV (Verwaltungskosten)",
        "begruendung": "§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nimmt die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte aus; der BGH ordnet die Entgegennahme von Störungsmeldungen und die Beauftragung von Fachfirmen der Grundstücksverwaltung zu.",
        "doppelansatz": "Entfällt, weil der Anteil gar nicht umlagefähig ist.",
        "rechtsprechung": "BGH, Urteil vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19, Rn. 19; BGH, Versäumnisurteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07, Leitsatz b",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html"
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      "source": {
        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
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    {
      "id": "wohnungsuebergabe",
      "type": "reference",
      "name": "Wohnungsübergaben und -abnahmen, Besichtigungen mit Mietinteressenten",
      "category": "hausmeisterleistung",
      "subcategory": "nein",
      "description": "Übergabe, Abnahme und Besichtigung betreffen das einzelne Mietverhältnis und damit die Verwaltung des Gebäudes, deren Arbeitskräfte § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV von den Betriebskosten ausnimmt.",
      "attributes": {
        "umlagefaehig": "nein",
        "kostenart": "§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV (Verwaltungskosten)",
        "begruendung": "Übergabe, Abnahme und Besichtigung betreffen das einzelne Mietverhältnis und damit die Verwaltung des Gebäudes, deren Arbeitskräfte § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV von den Betriebskosten ausnimmt.",
        "doppelansatz": "Entfällt, weil der Anteil gar nicht umlagefähig ist.",
        "fundstelle": "https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html"
      },
      "source": {
        "page": "hausmeisterkosten-umlagefaehig.html"
      },
      "note": "Eine BGH-Entscheidung speziell zu Übergaben durch den Hauswart haben wir nicht gelesen; die Zuordnung folgt aus der Definition der Verwaltungskosten."
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